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Die Bezahlung

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Die Gardisten erhielten deutlich höhere Bezüge als die anderen römischen Soldaten. Sie wurden nach einem System bezahlt, das sesquiplex stipendium genannt wurde, was den anderthalbfachen Sold bedeutet. Zur Zeit des Augustus bekamen Legionäre 225 Denare als Stipendium, die städtischen Kohorten in Rom 375 und die Prätorianer 750 Denare. Die Zahlung erfolgte dreimal im Jahr, im Januar, Mai und September. Laut Tacitus soll ein Prätorianer zur Zeit des Tiberius sogar zwei Denare täglich bekommen haben, wo hingegen ein gewöhnlicher Legionär nur mit 10 As auskommen musste. Hiervon hatte er noch Bekleidung, Waffen und Zelt zu bezahlen. Der Denar besaß den Wert von zehn Assen und war durch die Wertzahl X gekennzeichnet. Somit hätte ein Prätorianer sogar den doppelten Sold erhalten. Das stimmt auch mit dem folgenden Zitat aus Cassius Dio, Buch 53, 11, 5) überein:

„Und sogleich erwirkte er (Augustus) einen Beschluß, wonach seine Leibgarde doppelt so viel Sold wie die übrigen Soldaten empfangen sollte, damit er über eine zuverlässige Wache verfüge.“

Domitian erhöhte das Stipendium der Prätorianer auf 300 (drei Zahlungen, also insgsamt 900 Denare), Commodus auf 375, Severus auf 500 und Caracalla auf 700 Denare. Zu besonderen Anlässen erhielt die Garde vom Kaiser ein donativum. Seit der Erhebung von Claudius durch die Prätorianer beanspruchte die Garde geradezu das Gewohnheitsrecht, beim Regierungsantritt eines neuen Kaisers mit einem donativum beschenkt zu werden. Dieses machte mindestens den fünffachen Jahressold aus. Wenn ein Prätorianer in den Ruhestand ging, erhielt er 20.000 Sesterzen (5.000 Denare), ein Landgeschenk und ein Diplom.

„Die Soldaten waren über die dürftigen Belohnungen, die man ihnen wegen der damaligen Kriege gewährte, höchst ungehalten, und keiner wollte mehr über die normale Dienstzeit hinaus bei der Truppe bleiben. So beschloss man, jedem Angehörigen der Prätorianergarde nach 16 Dienstjahren 20.000 Sesterzen und den restlichen Soldaten nach zwanzig Dienstjahren 12.000 Sesterzen auszubezahlen.“

(Cassius Dio 23, 1 (5 n. Chr.)

Viele verpflichteten sich neu und wählten den Wechsel zu den evocati, während andere in der Hoffnung auf weiteren Aufstieg und hohe Positionen andere Möglichkeiten zu nutzen wussten. Die Legionäre und auch die Auxiliare durften seit dem Jahr 197 n. Chr. eine Ehe schließen, was den Prätorianern nicht erlaubt war. Sie konnten zwar eheähnlich mit Bürgerinnen oder Nichtbürgerinnen zusammenleben, erhielten aber nicht das conubium (Eherecht).

Die Prätorianer

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