Читать книгу Öffentliche Stelle in den Sozialen Medien - Robert Kreyßing - Страница 11
2.2. Technische Grundlagen
ОглавлениеDamit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Sozialen Medien herausgearbeitet werden können, müssen zunächst die technischen Grundlagen skizziert werden. Wie in Kapitel 2 festgestellt, hat Facebook einerseits grundsätzlich eine hohe Relevanz innerhalb der Sozialen Medien und anderseits erreichen die öffentlichen Stellen bei der Facebook-Nutzung hohe Reichweiten. In einem gewissen Umfang können die Erkenntnisse über Facebook auf andere Social-Media-Dienste übertragen werden, da diese in ihrer technisch-funktionalen Struktur ähnlich aufgebaut sind. So existiert häufig eine Hauptfunktion oder ein Hauptdienst wie die Facebook-Fanpage, eine Twitter- oder Instagram-Seite, daneben dazugehörige Social Plugins wie beispielsweise die Teilen- oder Gefällt-mir-Funktionen, die auf den originären Internetseiten eingebunden werden können und zuletzt weitere Cookies oder ähnliche Trackingmöglichkeiten, die zur Analyse auf die originäre Interseite eingebettet werden wie beispielsweise Facebook-Pixel. Auch bei den Analyse-Tools ähneln sich die unterschiedlichen Plattformen. So hält der Facebook-Konzern mit Facebook-Insights und Instagram-Insights sowie Twitter mit Twitter-Analytics Applikationen zur Analyse bereit, die sich in ihrer Funktionsweise und technischen Infrastruktur ähneln.
Daher werden nachfolgend exemplarisch lediglich die verschiedenen Facebook-Anwendungen näher betrachtet. Hierbei besteht die Problematik, dass es zwar Untersuchungen zur Funktionsweise verschiedener Anwendungen gibt,50 im Übrigen jedoch auf die Angaben von Facebook zurückgegriffen und vertraut werden muss. Allerdings gibt es immer wieder Abweichungen zwischen den Angaben des Konzerns und der tatsächlichen Datenverarbeitung. Beispielsweise warb Facebook bei seinen Nutzerinnen und Nutzern für eine Zwei-Faktor-Authentifizierung mit dem Argument, das Facebook-Konto besser schützen zu wollen. Die gewonnenen zusätzlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer wurden sodann für Werbezwecke verwendet und in der Facebook-Öffentlichkeit, beispielsweise bei der Personensuche, sichtbar.51 Ein weiteres Beispiel ist das nicht rechtmäßige Erheben, Speichern und Verarbeiten von bis zu 1,5 Millionen E-Mail-Adressen. In diesem Fall verarbeitete Facebook seit 2016 E-Mail-Adressen aus einigen Kontaktlisten der Nutzerinnen und Nutzer ohne Rechtsgrundlage und informierte die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt nicht.52 Daher sollten die von Facebook gegebenen Informationen stets kritisch betrachtet werden.