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5. Kein Vertragsschluss bei Kenntnis (Hypothetisches Element)
ОглавлениеHätten die Parteien diesen Umstand gekannt, ist davon auszugehen, dass sie den Vertrag nicht oder nicht so geschlossen hätten. Hier ist offensichtlich, dass die Stadt S den Vertrag mit M nur mit einer Verpflichtung zur Selbstzahlung der Behandlungskosten geschlossen hätte, wenn sie von der fehlenden Sozialversicherung der T Kenntnis gehabt hätte und somit kein anderweitiger Vergütungsanspruch bestünde.