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aa) Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs
ОглавлениеDer Begriff der Deckung des Lebensbedarfs knüpft an das Unterhaltsrecht an.[38] Gemäß § 1360a Abs. 1 BGB umfasst der Unterhalt einer Familie das, was erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. Im Falle eines medizinischen Notfalls ist die Behandlung durch einen Arzt dringend notwendig. Nach allgemeiner Ansicht stellt die Inanspruchnahme von Ärzten im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs dar.[39]