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Wir lieben Bürokratie

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Der rechtliche Rahmen für Nebenjobs

Damit Sie aus Ihrem Nebenjob das Optimum rausholen, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. In Deutschland dürfen Sie mit einem sogenannten Minijob maximal regelmäßig 450 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr dazuverdienen. In Österreich lag die Obergrenze für geringfügig Beschäftigte zuletzt bei 446,81 Euro im Monat, dieser Wert wird jedes Jahr angepasst. Wenn Sie im Nebenjob den Mindestlohn verdienen, kommen Sie so auf etwa zehn bis zwölf Stunden Arbeit pro Woche, bei einem höheren Stundensatz ist die Arbeitszeit entsprechend geringer.

Wenn Sie diese Zuverdienstgrenzen beachten, arbeiten Sie praktisch brutto für netto. Das heißt: Sie zahlen in Deutschland keine Sozialversicherung (also keine Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung) und keine Steuern, sondern nur 3,6 Prozent des Verdienstes an die gesetzliche Rentenversicherung.

Theoretisch ist es auch möglich, sich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Andernfalls gehen von bis zu 450 Euro Verdienst im Monat 16,20 Euro für die Rente ab. Allerdings verzichten Sie damit auch auf wertvolle Rentenvorteile. Denn ein Jahr Minijob bringt ein normales Versicherungsjahr ein — unabhängig vom Verdienst. Das kann gerade für Studentinnen viel wert sein, um später einmal abschlagsfrei in Rente gehen zu können, oder um überhaupt eine gesetzliche Rente zu bekommen.

In Österreich sind geringfügig Beschäftigte nur unfallversichert, können sich aber günstig freiwillig kranken- und pensionsversichern — auch da gilt: Über zusätzliche Pensionsversicherungsjahre werden Sie sich im Alter vielleicht noch freuen, das kann also durchaus eine schlaue Entscheidung sein. Stellen Sie sich einfach vor, wie Sie drei Jahre früher als alle anderen schon nachmittags am See sitzen, Cocktails mit Schirmchen schlürfen und Sätze sagen wie: »Wissen Sie, in meinem Alter geht es nur noch ums Vergnügen!«

Und weil Deutschland nichts so schick findet wie Bürokratie, gibt es neben dem bekannten Minijob auch noch die Kategorie der Midijobs. Insgesamt darf man damit höchstens 1.300 Euro im Monat verdienen. Der Midijob ist als Niedriglohn-Job sozialversicherungs- und steuerpflichtig, die Beiträge sind aber reduziert.

Wenn Sie einen Mini- und einen Midijob kombinieren, zählt letzterer wie eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, sodass der Minijob abgabenfrei ist. Mehrere Jobs innerhalb der gleichen Kategorie werden allerdings addiert: So gilt bei Minijobs die Sozialversicherungs- und Steuerfreiheit nur, wenn auch mehrere Minijobs zusammen die 450-Euro-Grenze insgesamt nicht überschreiten.

Wenn Sie nun also die ideale Nebenjob-Konstellation für sich gefunden haben, seien Sie ruhig ein bisschen stolz auf sich: Sie bringen Ihre Finanzen voran, tun etwas für Ihre Altersvorsorge und erweitern Ihren Erfahrungshorizont. Ausgezeichnet!

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