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Die Do-it-yourself-Steuererklärung

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Eine Steuererklärung abzugeben lohnt sich auch für Arbeitnehmer, die dazu eigentlich gar nicht verpflichtet wären, weil der Staat sich seinen Anteil ohnehin Monat für Monat direkt vom Gehaltszettel holt. Sammeln Sie also auf jeden Fall gleich von Jahresanfang an alle Belege, die Ausgaben für Ihren Beruf betreffen. Diese Posten nennt man Werbungskosten. Ein Fächerordner eignet sich gut dafür.

Legen Sie aber nicht nur Belege für berufliche Ausgaben zur Seite, sondern alles, was möglicherweise absetzbar sein könnte. Das können Rechnungen für Ihre Versicherungen und Altersvorsorge-Verträge sein, Depotauszüge, Rechnungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe oder Handwerker.

Auch privat bezahlte Arztrechnungen und alle Belege von Ausbildungs- oder Coaching-Kosten kommen in diesen Ordner. Gleiches gilt für Spendenbelege oder Mitgliedsbeiträge für Parteien.

Diese Belege müssen Sie nach Erhalt des Steuerbescheids mindestens ein Jahr lang aufheben. Einreichen müssen Sie sie aber nur, wenn das Finanzamt Sie direkt dazu auffordert.

Was Steuererklärungen für Menschen, die keine Finanzfreaks sind, so abschreckend macht, ist die seltsame Sprache und die Fülle an Fachausdrücken. Das merken Sie auch, wenn Sie sich zum ersten Mal an die elektronischen Steuerformulare wagen. Nehmen Sie trotzdem nicht sofort Reißaus, schließlich haben Sie schon bewiesen, dass Sie das Herz einer Löwin haben (sonst wären Sie gar nicht auf die Idee gekommen, Ihre Steuererklärung selbst machen zu wollen). Denken Sie auch daran: Wenn Sie es jetzt schaffen, wird es mit jedem Jahr ein bedeutendes Stück leichter.

In Deutschland bietet die Finanzverwaltung zwei elektronische Wege an: das Programm ElsterFormular oder die Internetseite Mein Elster. Dafür müssen Sie sich unter www.elster.de registrieren. In Österreich funktioniert das unter www.finanzonline.at.

Wenn Ihnen nicht klar ist, was Sie wo eintragen müssen und Ihnen die Erläuterungen nicht weiterhelfen, können Sie auch direkt die Finanzbeamten befragen. Die deutschen wie die österreichischen Finanzämter haben dafür Servicestellen und Infocenter eingerichtet.

Allerdings geben die Beamten nur Auskunft bei Verständnisfragen, aber keine Beratung in Hinblick auf die Frage, was für Sie besonders steuerschonend ist. Besonders komplizierte oder strittige Fragen können Sie auch direkt mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter klären. (Nur keine Scheu — immerhin sind Sie eine Heldin im Bürokratiedschungel, da helfen die Ihnen bestimmt mit Freude.)

Was das ganze Prozedere leichter macht: Die deutsche Finanzverwaltung bietet einen sogenannten Belegabruf an. Dabei werden viele Daten, die das Finanzamt ohnehin erhält, automatisch in die elektronische Steuererklärung übernommen. Sie müssen sie also nicht mehr mühsam per Hand in ein Formular eintragen.

Zu diesen E-Daten gehören: Name, Adresse, Bankkonto, Geburtsdatum, Steuer- und Identifikationsnummer sowie der Religionsschlüssel, aber auch die vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigung mit den gesamten Daten zu Gehalt, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie den abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen; Mitteilungen über Rentenzahlungen und Lohnersatzleistungen wie Eltern- oder Arbeitslosengeld.

Diese, in der Regel bis Ende Februar elektronisch gemeldeten Daten, können Sie bei der vorausgefüllten Steuererklärung einfach übernehmen. Das spart Arbeit und schließt Übertragungsfehler praktisch aus. Und es sieht, für eine Steuererklärung, wirklich todschick aus. Auf Youtube gibt es hilfreiche Videos dazu.

In Österreich ist es sogar noch einfacher: Seit 2017 gibt es für alle österreichischen Steuerzahler eine sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Unter bestimmten Voraussetzungen muss man also noch nicht mal eine Steuererklärung abgeben, und bekommt trotzdem ganz automatisch Steuern erstattet.

Das passiert dann, wenn man bis Juni keinen Antrag eingereicht hat, wahrscheinlich etwas zurückbekommt, aber auch nichts groß absetzen kann. In Österreich übermitteln Kirchen, Vereine und Versicherungen automatisch ihre Daten an das Finanzamt, sodass zumindest die Steuern dafür automatisch erstattet werden können.

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