Читать книгу Einführung in das Geschichtsstudium - Stefan Jordan - Страница 11
2.4. Der Studienabschluss
ОглавлениеEin Studium der Geschichtswissenschaft mit dem Studienziel ›Bachelor‹ gilt dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn erstens die erforderliche Anzahl Credit Points während des Studiums in den entsprechenden Modulen erworben, zweitens eine Bachelor-Arbeit und drittens eine mündliche Abschlussprüfung mit mindestens der Note ›ausreichend‹ (4,0) bewertet wurde. Der Umfang einer Bachelor-Arbeit, in der ein geschichtswissenschaftliches Thema nach wissenschaftlichen Maßstäben erarbeitet werden soll, ist nicht standardisiert. Er richtet sich sowohl nach dem für die Arbeit eingeräumten Bearbeitungszeitraum als auch nach den persönlichen Vorstellungen des Prüfers und kann zwischen 15 und 80 Druckseiten Länge schwanken. Wichtig für die Bachelor- wie auch für andere Abschlussarbeiten ist eine enge, klare Absprache zwischen Kandidaten und Prüfern. Es gilt, das Thema möglichst genau einzugrenzen, Umfang und Bearbeitungszeitraum verbindlich zu definieren und persönliche Erwartungen des Prüfenden herauszufinden. Gleiches gilt auch für die mündliche Prüfung, die es ebenfalls detailliert mit dem Prüfer abzusprechen gilt. Die Gesamtnote setzt sich dann aus den Noten [29]der gewählten Studienbereiche, der Bachelor-Arbeit und der mündlichen Prüfung sowie in manchen Fällen aus einem optionalen Studienbereich zusammen, den die Kandidatin bzw. der Kandidat wählen kann.
Auf der Grundlage des Bachelor-Abschlusses kann das Studium als Master-Studium zum Erlangen des Abschlusses ›Master of Arts‹ (M. A.) oder – an bestimmten Universitäten – als Masterstudiengang ›Lehramt an Gymnasien‹ fortgeführt werden. Allerdings geht dies nicht automatisch, sondern setzt die erfolgreiche Beantragung einer Zulassung zum Master-Studium voraus. Dieses Studium ähnelt in seiner Struktur und seinen Leistungsanforderungen dem Bachelor-Studium, hat allerdings ein deutlich höheres fachliches Niveau.