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2.2. Die Struktur der Fakultäten
ОглавлениеWissenschaftlich gliedert sich die Universität in Fakultäten oder Fachbereiche. An moderneren Unis sind die Historiker mit einem eigenen Fachbereich vertreten, an den älteren sind sie in die Philosophische Fakultät integriert. Die Vertretung der Fakultät nach außen und gegenüber der Universität übernimmt der aus dem Professorenkreis gewählte Dekan oder Fachbereichssprecher. Er steht dem Dekanat vor, von wo aus zusammen mit einem Geschäftszimmer (auch: »Studierendensekretariat« o. Ä.) die Fakultät verwaltet wird.
Dekanat und Geschäftszimmer sind zuständig für die [23]Ausstellung von Hörerscheinen und Prüfungszeugnissen. Meist sind hier bzw. auf den entsprechenden Internetseiten die Studienordnungen erhältlich, in denen die Anforderungen an den gewählten Studiengang verzeichnet sind. Auch erste Informationen über Studienberatungen sind hier zu bekommen. Für Anmeldungen zu Prüfungen gibt es in den Fakultäten Prüfungsämter. Wer sich zu einer Prüfung anmelden möchte, sollte sich hier rechtzeitig eine Prüfungsordnung besorgen und sich über die Anmeldefristen informieren. Dem AStA auf universitärer Ebene entsprechen studentische Fachschaften auf Fakultätsebene. Von Studierenden der Fakultät gewählt, vertreten sie deren Interessen in den Fakultätsgremien und bieten zudem eigene Studienberatungen an, in denen man auch inoffizielle Tipps bekommen kann.
Die Fakultäten gliedern sich in Institute oder Seminare, Professuren und Mitarbeiterstellen. Das Institut oder Seminar ist eine Unterabteilung mit einem abgegrenzten Wissenschaftsbereich, das von mindestens einem Professor geleitet wird. Weitere Wissenschaftsbereiche sind durch einzelne Professoren vertreten, die häufig einem Lehrstuhl mit Assistenten, wissenschaftlichen Mitarbeitern, Hilfskräften und einem Sekretariat vorstehen. Daneben gibt es noch weitere wissenschaftliche Mitarbeiter, die keinem Lehrstuhl angehören, sondern der Fakultät direkt unterstehen. Ähnliches gilt für Lehrbeauftragte, die keine feste Anstellung an der Fakultät haben, aber mit der Durchführung einer Lehrveranstaltung betraut sind. Im deutschen Recht gibt es unterschiedliche Formen der Professur (ordentlicher [Ordinarius] und außerordentlicher Professor, Honorarprofessor, Titularprofessor, Studienprofessor [24]etc.), die sich mitunter auf die Prüfungsberechtigung auswirken können. Wer ins Auge fasst, sich einer Prüfung zu unterziehen, sollte sich rechtzeitig bei dem entsprechenden Professor oder beim Prüfungsamt über die Prüfungsberechtigung des Betreffenden erkundigen.