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2.1. Die Struktur der Universität

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Universitäten sind eigenständige Rechtskörper mit einer Selbstverwaltung. An der Spitze ihrer Verwaltung steht der Rektor bzw. Präsident, ein aus dem Kreis der Professoren gewähltes Mitglied, dem die Repräsentation der Hochschule nach außen obliegt. Unterstützt wird dieser vom Kanzler, einem Verwaltungsbeamten, der der Universitätsverwaltung dienstrechtlich vorsteht. Von besonderem Interesse für Studierende sind neben der Universitätsbibliothek (s. Kap. 5.3.) das Rechenzentrum und das Universitätssekretariat.

Im Universitätssekretariat werden alle Angelegenheiten der Studienwahl erledigt. Hier erfolgt die erste Immatrikulation (Einschreibung), in der Studiengang (Art des Studiums wie Lehramt- oder Bachelor-[BA-]Studium), Studienfächer und Studienart (ordentlicher Student, Zweithörer mit gleichzeitiger Immatrikulation an einer anderen Universität, Gasthörer) festgelegt werden. Für die nach jedem Semester erforderliche Rückmeldung ist das Universitätssekretariat ebenso zuständig wie für den Wechsel von [19]Studiengang oder -fach, die Beantragung eines Freisemesters und die Exmatrikulation im Fall von Studienende, -abbruch oder Wechsel des Studienorts. Das Rechenzentrum ist verantwortlich für die EDV der Universität. Es verwaltet die E-Mail-Accounts aller Studierenden und bietet an fast allen Universitäten die Möglichkeit zum Aufbau einer eigenen Homepage.

Eine eigene Verwaltung besitzt der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), dessen von allen Studierenden gewählte Mitglieder die Interessen der Studierenden vertreten und der auch Mitbestimmungsrecht in der Universitätspolitik hat, z. B. bei der Besetzung neuer Stellen. Ebenfalls nicht zur Universitätsverwaltung gehörig, aber in deren Räumen häufig zu finden, ist das Studentenwerk, das u. a. für die Verwaltung landeseigener Studierendenwohnheime zuständig ist und kulturelle Veranstaltungen unterstützt. In der Nähe der Universitätsverwaltung befinden sich auch meist das Amt für Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG-Amt) und eine Außenstelle der Agentur für Arbeit. Beide Stellen sind besonders wichtig für die Finanzierung des Studiums, die nun kurz betrachtet werden soll.

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