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VIII. Wechselseitige Vorgesetztenverhältnisse[28]
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Stehen sich zwei Soldaten gegenüber, die einander wechselseitig vorgesetzt sind, zieht das in der Situation jew. speziellere Vorgesetztenverhältnis. I.d.R. wird dies in der Reihenfolge § 5 – § 3 – § 1 – § 2 – § 4 VorgV der Fall sein. § 5 Abs. 1 Satz 2 VorgV nimmt auf die Dienstgradstruktur Rücksicht (vgl. hierzu die obige Komm.). Im Außenverhältnis zu Dritten kommt eine widersprüchliche Befehlsgebung nicht zum Tragen. Es gilt das Prinzip „der letzte Befehl zählt“.