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Aufgabe 3: Ausschluss von der Teilnahme am Wochenmarkt 1. Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von der Teilnahme am Markt (§ 70a GewO)

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S wurde wegen fehlender Reisegewerbekarte und des Anbietens alkoholischer Getränke von der Teilnahme am Wochenmarkt ausgeschlossen. Die Rechtsgrundlage für einen solchen Ausschluss ist § 70a GewO oder die entsprechende landesrechtliche Bestimmung[18].

Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht

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