Читать книгу Frieden - eine verlorene Kunst? - Stephan Elbern - Страница 9
Anmerkungen
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In diesem (zwangsläufig) holzschnittartig verkürzten Überblick wird die völkerrechtliche Praxis dominieren, nicht die juristisch-theoretische Sichtweise.
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Allerdings ist die Unterscheidung zwischen Rom und Byzanz lediglich ein Konstrukt der späteren Historiographie.
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So schloss der Kalif Muawiya einen dreißigjährigen „Frieden“ mit Byzanz (678).
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Unser liebster Bruder
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1648 wurde der Friede von Münster und Osnabrück noch feierlich beschworen.
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In den Friedensabkommen der frühen Neuzeit waren dagegen Amnestieklauseln für Kriegshandlungen üblich. Übrigens werden – bis heute – stets nur die Besiegten als „Kriegs- verbrecher“ angeklagt, wie noch die Konflikte im zerfallenden Jugoslawien sowie dem Kosovo gezeigt haben.
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Allerdings wirkt die UN auch nach dem Ende der Sowjetunion – mit deren obstruktivem Gebrauch des Vetorechts man vielfach die Handlungsunfähigkeit der Organisation entschuldigt hatte – nicht wesentlich effizienter für den Weltfrieden.