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Geldwerte und weitere Vorteile: Gesetzlich geregelt und nützlich, auch beim Verhandeln Geldwerte Vorteile
ОглавлениеViele Arbeitgeber bieten zusätzlich zum Gehalt (Sach-)Leistungen an. In vielen Stellenanzeigen werden diese auch mit »Benefits« angepriesen und in Szene gesetzt, um junge Talente überzeugender für sich zu gewinnen.
In deiner Recherche zum Arbeitgeber kannst du diese Sachleistungen gern mit einbeziehen, denn sie werden vom Arbeitgeber günstiger oder kostenlos bezogen und brauchen somit nicht mehr selbst von dir als Arbeitnehmerin gekauft werden. Dadurch kannst du bares Geld sparen, weshalb diese Leistungen auch geldwerte Vorteile genannt werden.
Was steckt hinter den geldwerten Vorteilen? Ein bekanntes Beispiel ist der Dienstwagen. Wird das Auto auch privat genutzt, entscheiden sich die meisten Arbeitnehmerinnen dafür, kein aufwendiges Fahrtenbuch zu führen, sondern die 1-Prozent-Regelung zu nutzen. Dafür muss 1 Prozent des Listenpreises des Wagens als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Auch Rabatte auf im Unternehmen produzierte Güter oder angebotene Dienstleistungen oder die private Nutzung von IT-Ausstattung gehört zu den geldwerten Vorteilen. Mittlerweile ist die Bereitstellung von modernster IT-Ausstattung in Form des neuesten Smartphones, Tablets oder PCs auch zur privaten Nutzung, je nach Branche und Arbeitsplatz, angesagter als der Dienstwagen.
Das Einkommensteuergesetz (EStG) führt alle Dienst- oder Sachleistungen auf, die zu dieser Gruppe der Sachleistungen zählen, weist aber im § 8 EStG darauf hin, dass die geldwerten Vorteile versteuert werden müssen. Sie gelten als Einnahme und sind somit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Immerhin gelten für einige der geldwerten Vorteile Freigrenzen oder Freibeträge, sodass du hier mehrfach profitieren kannst.
Im Folgenden findest du die interessantesten geldwerten Vorteile mit den jeweils geltenden Freigrenzen oder Freibeträgen im Überblick:
Bezeichnung | Gegenwert in Euro | Vorteil, Sachleistung | Steuer- und sozialabgabenfrei |
Sachbezug | 50 Euro monatlich | Zuschuss für das Fahrticket für öffentliche Verkehrsmittel: »Jobticket«; Tank-, Warengutschein | Ja |
Personalrabatt | Bis zu 1.080 Euro im Jahr Freigrenze | Vom Arbeitgeber produzierte Waren, Dienstleistungen | Ja, bis zur Freigrenze, darüber: steuer- und sozialabgabenpflichtig |
Kinderbetreuung | Kitabeiträge oder Kosten der Tagesmutter, das Kind muss in dieser Zeit außer Haus untergebracht sein und darf noch nicht schulpflichtig sein | Ja | |
Gesundheitsförderung | Bis zu 500 Euro im Jahr | Betriebliche Gesundheitsmaßnahmen mit Bezug zur besonderen beruflichen Belastung, wie Yoga, Stressbewältigung, Rücken-, Augentraining | Ja, bis zu 500 Euro im Jahr |
Geschenke | Maximal 60 Euro im Jahr | Klarer persönlicher Anlass wie Geburtstag, Jubiläum | Steuerfrei |
Umzug | Berufsbedingter Umzug | Steuerfrei | |
IT-Ausstattung | Computer, Laptops, Tablets, Smartphones können privat steuerfrei genutzt werden, wenn sie nur geliehen werden und Eigentum des Unternehmens bleiben | Steuerfrei | |
Firmenwagen | Der private Nutzungsanteil wird versteuert, Nachweis durch Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regel (1 Prozent des Listenpreises des Neuanschaffungswertes des Wagens wird als geldwerter Vorteil versteuert) | Steuerpflichtig | |
Dienstwohnung | Vergünstigt oder kostenlos zur Verfügung gestellte Wohnung; die Differenz aus tatsächlicher Miete und Vergleichsmiete (Mietspiegel) wird als geldwerter Vorteil versteuert | Steuerpflichtig |