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Veröffentlichung in Deutschland

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Der Film wurde für eine Freigabe in den deutschen Kinos gekürzt und startete 1978 unter dem Titel Blutgericht in Texas beim Verleih Jugendfilm. Auf Video wurde er als Kettensägenmassaker, später auch unter seinem Originaltitel veröffentlicht.

1982 wurde die Videofassung, obwohl bereits gekürzt, indiziert und danach mehrmals wegen Gewaltverherrlichung beschlagnahmt – zuletzt in der DVD-Fassung vom Amtsgericht Frankfurt am Main am 11. August 2010 (Az.: 4863 Js 213972/10 – 931). Gegen die letzte Indizierung legte Turbine Medien, seit 2008 der Inhaber der Nutzungsrechte des Films in Deutschland, Beschwerde ein. Das Beschwerdeverfahren wurde am 6. September 2011 vom Landgericht Frankfurt am Main zugunsten des Klägers entschieden, und die Beschlagnahme wurde aufgehoben. Am 1. Dezember 2011 wurde Blutgericht in Texas vom Index gestrichen. Der Film wurde anschließend der FSK zur Prüfung vorgelegt und bekam in der ungekürzten Fassung die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“.

Weiterhin existiert eine um mehr als zehn Minuten gekürzte, ab 16 Jahren freigegebene Fassung. Frühere ungekürzte Veröffentlichungen des Films, die auf dem deutschen Markt erschienen sind, sind eine Laserdisc der Firma cmv-Laservision und eine DVD der Firma Laser Paradise. Diese wurden in kleiner Auflage produziert und sind gesuchte Sammlerstücke. In Österreich sind mehrere ungeschnittene Veröffentlichungen erhältlich, darunter die sogenannte „35th Anniversary Edition“, die eine deutsche Synchronisation des vollständigen Films enthält.

Die 20 gemeinsten Filmbösewichte der Welt

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