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5.2 Verfassung

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Innerhalb der letzten Jahre existierten im Irak, aufgrund des dritten Irak-Kriegs, zwei unterschiedliche Verfassungen: die Übergangsverfassung und die neue Verfassung.


Übergangsverfassung


Nach dem Sturz Saddam Husseins wurde am 8. März 2004 eine Übergangsverfassung von 25 Mitgliedern des Regierungsrates im Rahmen einer feierlichen Prozedur unterzeichnet, obwohl anfänglich nicht klar war, ob der Verfassungsentwurf von allen Mitgliedern geduldet werden würde. Die Übergangsverfassung enthielt folgende wichtige Punkte:


- Die Verfassung war gültig ab der Machtübernahme am 28. Juni 2004

- Die Staatsform des Irak ist eine parlamentarische Republik und bekennt sich zur Demokratie.

- Grundrechte wie Menschen- und Freiheitsrechte, freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit werden jedem irakischen Bürger anerkannt.

- Der Islam ist Staatsreligion, wobei jedem Bürger das Recht eingeräumt wurde, nach seinem freien Willen seinen Glauben zu praktizieren.

- Arabisch und Kurdisch wurden zwar als Amtssprache genannt, in einigen Regionen wird jedoch auch Assyrisch oder Chaldäisch als zweite Amtssprache geduldet.

- Das Parlament wird im Rahmen von Wahlen durch das Volk bestimmt. Wahlen finden alle vier Jahre statt. Staatsoberhaupt ist der vom Repräsentantenrat gewählte Präsident.

- Die Judikative ist ein unabhängiges Organ und kann nicht durch andere, politische Gewalten beeinflusst werden.

- Die Frau ist gleichberechtigt. Mindestens 25 Prozent der Abgeordneten müssen weiblichen Geschlechts sein.


Erste Wahlen nach der Unterzeichnung der Übergangsverfassung fanden im Januar 2005 statt. Als eindeutiger Sieger dieser Wahl ging Ali as-Sistani, ein Angehöriger der Schiiten, hervor, der die Wahl mit 48 Prozent für sich entscheiden konnte und mit seiner Partei, Vereinigte Irakische Allianz, die Mehrheit im Parlament erreichte. Im Anschluss an die Wahlen wurde durch das neu gewählte Parlament eine 55-köpfige Kommission ernannt, die bis August 2005 eine neue, endgültig bestehende Verfassung für den Irak erarbeiten musste. Da sich vor allem Schiiten und Kurden die Sitze in der Kommission teilten, wurde durch die Außenministerin Rice der USA, heftige Kritik geäußert, was letzten Endes zu einer stärkeren Einbindung sunnitischer Interessen führte.


Neue Verfassung


Am 15. Oktober 2005 wurde unter der irakischen Bevölkerung über die neue Verfassung des Landes abgestimmt und der von der Kommission erarbeitete Entwurf präsentiert.


Die neue Verfassung bestand aus fünf Kapiteln:


1 Grundlegende PrinzipienDer Irak ist eine freie, demokratische Nation. Da der Islam die Staatsreligion ist, darf auch kein Gesetz verabschiedet werden, das gegen den islamischen Glauben verstößt. Die Baath-Partei (Saddam Hussein), sowie Terrorismus und ethnische Säuberungen sind verboten. Die Armee des Irak steht unter zivilem Kommando.

2 MenschenrechteJeder Iraker hat das Recht auf Religionsfreiheit, persönliche Freiheit und Gesundheitsversorgung.

3 AutoritätenEs bestehen die vier, unabhängig voneinander operierenden, Autoritäten: Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt), Judikative (rechtssprechende Gewalt) und weitere unabhängige Einrichtungen.

4 Rechte der Bundesregierungan Außen- und Verteidigungspolitik, Finanz- und Budgetwesen, Post, Radio, Fernsehen, Wasser- und Ölpolitik

5 Rechte autonomer Regionalregierungen,wie beispielsweise in den kurdisch autonomen Regionen im Norden des Landes.


Die neue Verfassung wurde mit einer überwältigenden Mehrheit von 78 Prozent der Stimmen vom irakischen Volk angenommen, obwohl sich lediglich 60 Prozent der Bevölkerung an dem Volksentscheid beteiligten. Lediglich in drei der insgesamt 18 irakischen Provinzen wurde die erforderliche zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreicht.

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