Читать книгу Der Zipfelkrötenfrosch - Thomas Ziegler - Страница 12

Gesetzliche Bestimmungen

Оглавление

BISHER unterliegen Zipfelkrötenfrösche keinerlei internationalen Schutzbestimmungen und wurden auch in keine europäischen bzw. deutschen Schutzkategorien aufgenommen. Daher benötigt man für ihre Haltung keine behördliche Genehmigung. Auch besteht keine Meldepflicht, da sie der Gesetzgeber nicht als „gefährliche“ Tiere einstuft. Auch wenn Zipfelkrötenfroschpfleger ihr Wissen über eine sachkundige Pflege nicht nachweisen müssen, raten wir dazu, den Sachkundenachweis Terraristik abzulegen, zumal dies zukünftig durchaus zur Pflicht werden könnte (siehe „Weitere Informationen“: DGHT).

Der Zipfelkrötenfrosch

Подняться наверх