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b) Erwerbswirtschaftliche Betätigung der Verwaltung

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Der Staat betätigt sich erwerbswirtschaftlich. Er besitzt eigene Unternehmen oder hält Anteile an Unternehmen (dem Bund gehörten Aktien der Lufthansa-AG, dem Land Niedersachsen gehören Aktien des VW-Konzerns). Das Handeln von Staatsunternehmen unterliegt grundsätzlich dem Privatrecht. Es gibt keine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft oder GmbH. Dem Staat als Unternehmer sind ferner alle Grenzen gesetzt, die auch für Privatunternehmer gelten, zB Grenzen nach dem UWG oder dem GWB.

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Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ist in den Gemeindeordnungen gesetzlich geregelt[3]: Hier ist normiert, dass die Gemeinden wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern dürfen, wenn der Unternehmenszweck nicht besser und wirtschaftlicher bzw. ebenso gut durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann; die Gemeinden dürfen deshalb nur ausnahmsweise unternehmerisch tätig werden[4].

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