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§ 25 Der Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsanspruch
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Fall 26:
Der Träger der Straßenbaulast ist nach § 18f BFStrG vorzeitig in den Besitz eines des A gehörenden Stücks Lands eingewiesen worden, um eine Fernstraße zu erweitern. Bedienstete des Trägers der Straßenbaulast reißen einen Zaun ab und schieben den Mutterboden vom zukünftigen Straßenland. Das Verwaltungsgericht erklärt die vorzeitige Besitzeinweisung für rechtswidrig und später auch den Planfeststellungsbeschluss zur Verbreiterung der Straße. A fordert, dass der Mutterboden an seinen Ursprungsort zurückgeschoben und der Zaun neu gebaut wird. Mit Recht? Rn 912