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1. Aktuelle Entwicklungstendenzen

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Die verschiedenen Gebiete des Verwaltungsrechts weisen eine sehr unterschiedliche Fortentwicklungsdynamik auf. Besonders stark ausgeprägt ist diese im Bereich des Umweltrechts[47], aber auch des öffentlichen Wirtschaftsrechts[48]. Im Vergleich dazu erweist sich das Allgemeine Verwaltungsrecht als recht beständig. Allerdings setzen auch hier immer neue Entwicklungen ein. Wichtige Impulse gehen hier insbes. von der Europäischen Union aus (Stichwort: Europäisierung des Verwaltungsrechts)[49]. So beruhen etwa die Vorschriften zum Verfahren vor einer einheitlichen Stelle nach §§ 71a ff auf den unionsrechtlichen Vorgaben der Dienstleistungs-Richtlinie (dazu Rn 178). Zudem wird auch das Allgemeine Verwaltungsrecht zunehmend von der Digitalisierung geprägt[50]. Ihren vorläufigen Höhepunkt hat diese Entwicklung in der Anerkennung des vollautomatisierten Verwaltungsakts nach § 35a gefunden (dazu Rn 412)[51]. Unabhängig davon wird auch das Allgemeine Verwaltungsrecht immer wieder von Reformüberlegungen beeinflusst[52]. Dies gilt etwa für die Fortentwicklung des öffentlich-rechtlichen Vertrags[53]. Schließlich hat auch die Corona-Pandemie das (Allgemeine) Verwaltungsrecht beeinflusst[54].

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