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2. Die sog. „neue Verwaltungsrechtswissenschaft“

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Einen übergreifenden Reformansatz verfolgt nach eigenem Verständnis die sog. „neue Verwaltungsrechtswissenschaft“[55]. Zu deren zentralen Merkmalen gehört insbes. die Öffnung der Verwaltungsrechtswissenschaft für Nachbardisziplinen und die damit verbundene Einbeziehung der aus den Nachbarwissenschaften stammenden Reformansätze. Dabei handelt es sich aber weniger um einen Paradigmenwechsel als um einen kontinuierlichen Öffnungsprozess[56]. Die neue Verwaltungsrechtswissenschaft kann für die Forschung auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts wichtige Impulse setzen[57]; für die Lehre im Allgemeinen sowie für die erstmalige Aneignung des Allgemeinen Verwaltungsrechts im Besonderen ist sie jedoch allenfalls begrenzt relevant[58].

Ausbildungsliteratur:

Ehlers, Die Entwicklung des kodifizierten Verwaltungsverfahrensrechts, JURA 2016, 603; Friehe, Tagesshow im Bundestag; JURA 2017, 852 (Hausarbeit zum Hausrecht des Bundestagspräsidenten); Fromberger/Schmidt, Die Kollision von nationalem und europäischem Recht, ZJS 2018, 29; Klafki, Verwaltungsrechtliche Anwendungsfälle im Kontext der Covid-19-Pandemie, JuS 2020, 511; Korte, Grundlagen des Subventionsrechts, JURA 2017, 656; Krüger, Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, JuS 2013, 598; Lorenz, Kirchenglocken zwischen öffentlichem und privatem Recht, JuS 1995, 492; Marquardsen/Gerlach, Die Corona-Pandemie in der verwaltungsrechtlichen Prüfung, JA 2020, 721 (Teil I) und 801 (Teil II); Siegel, Elektronisches Verwaltungshandeln, JURA 2020, 920.

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