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1. Verfassungsrecht
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Zu den Rechtsquellen auch des Verwaltungsrechts gehört zunächst das Verfassungsrecht. So enthält das Grundgesetz wichtige verfassungsrechtliche Weichenstellungen für die Einteilung in Bundes- und Landesverwaltung sowie den Vollzug von Bundesgesetzen (dazu ausf. § 5 III.). Darüber hinaus gibt das Grundgesetz zentrale Handlungsmaßstäbe für die öffentliche Verwaltung vor. Zu diesen zählen neben der Grundrechtsbindung das Übermaßverbot sowie der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (dazu ausf. § 7).