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Privatrechtliche Unternehmen

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Die am häufigsten vorkommende Rechtsform ist das privatrechtliche Unternehmen, und hiervon wiederum sind die Einzelunternehmen zahlenmäßig herausragend. Mehr als zwei Millionen Unternehmen, das heißt mehr als zwei Drittel aller Unternehmen in Deutschland, haben diese Rechtsform, gefolgt von den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Dies zeigt, dass die Unternehmenslandschaft in Deutschland ganz überwiegend privatrechtlich und mittelständisch geprägt ist.

Bei der Festlegung der Rechtsform sind eine Reihe von Aspekten und Kriterien von Bedeutung. In Tabelle 1.2 finden Sie die wichtigsten privatrechtlichen Rechtsformen und einige Konsequenzen, die sich aus der jeweiligen Form ergeben. Die beiden wichtigsten Unternehmensformen sind:

Tabelle 1.2: Privatrechtliche Unternehmensformen und Konsequenzen

Rechtsform Wesentliche Rechtsgrundlage Leitung Haftung Mindestkapital Wesentliche Steuerbelastung Gründerzahl Publizitätspflicht Handelsregister
Einzelunternehmung Handelsgesetzbuch HGB Inhaber allein Inhaber unbeschränkt Kein Mindestkapital Einkommensteuer 1 Gründer keine Eintragung erforderlich
Gesellschaft bürgerlichen Rechts Bürgerliches Gesetzbuch BGB Gemeinschaftlich, durch Satzung andere Regelung möglich Alle Gesellschafter unbeschränkt Kein Mindestkapital Einkommensteuer, Gewerbesteuer bei Gewerbe 2 Gründer keine nicht erforderlich
Offene Handelsgesellschaft OHG HGB und BGB Grundsätzlich alle Gesellschafter Alle Gesellschafter unbeschränkt Kein Mindestkapital Einkommensteuer, Gewerbesteuer 2 Gründer keine, nur bei Großunternehmen alle Gesellschafter
Kommanditgesellschaft KG HGB und BGB Komplementäre Komplementäre unbeschränkt Kommanditisten mit Einlagenhöhe Kein Mindestkapital Einkommensteuer, Gewerbesteuer Komplementär, Kommanditist wie bei OHG, Einsichtsrecht des Kommanditisten Eintrag erforderlich
Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH GmbH Gesetz Geschäftsführer Als juristische Person nur mit Gesellschaftsvermögen 25.000 Euro Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 1 Gründer Publiziätspflichtiger Jahresabschluss Eintrag als Firma erforderlich
Aktiengesellschaft AG Aktiengesetz AktG Vorstand, Kontrolle durch Aufsichtsrat und Wahl durch Hauptversammlung Als juristische Person nur mit Gesellschaftsvermögen 50.000 Euro Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 1 Gründer Publizitätspflichtiger Jahresabschluss Eintrag als Firma erforderlich

 Möchte ein einzelner Unternehmer im eigenen Namen und in eigener Verantwortung das Geschäft führen, so ist das eine Einzelunternehmung.

 Wollen sich mehrere natürliche oder juristische Personen zu einer gemeinsamen Unternehmung vereinigen, dann handelt es sich um eine Gesellschaftsunternehmung.

Neben den in der Tabelle 1.2 aufgeführten Aspekten der verschiedenen Unternehmensformen können weitere Gesichtspunkte, wie die Gewinnverteilung unter den Eigentümern, die Finanzierungsformen, die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern oder die Gründungskosten bei der Unternehmensgründung eine Rolle spielen.

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