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Wer die Ziele bestimmt

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Auf die Zielbildung in einem Unternehmen haben viele Faktoren einen Einfluss. Die wirtschaftlichen, sozialen, politischen und technologischen Strukturen und Prozesse im Umfeld des Unternehmens bilden dabei den äußeren Rahmen für die Zielsetzungen und Entscheidungen im Unternehmen. Für die Durchsetzung der Ziele ist ferner entscheidend, wer welche Ziele verfolgt und mit wie viel Macht und Einfluss die Ziele unterstützt werden. Die im Abschnitt »Das Umfeld der Interessengruppen am Unternehmen« weiter vorn in diesem Kapitel aufgeführten internen und externen Stakeholder des Unternehmens können bei der Zielbildung eine Rolle spielen.

Schön und gut, mögen Sie vielleicht denken, aber das Sagen im Unternehmen hat doch der Boss. In privatrechtlich geführten Unternehmen haben gesetzlichen Bestimmungen (zum Beispiel nach dem Handelsgesetzbuch und dem Aktiengesetz) zufolge, die Inhaber von Einzelunternehmen, die Komplementäre in Kommanditgesellschaften und die Gesellschafter von GmbHs und OHGs das Recht zur Führung des Unternehmens. Außerdem liefern sie die Idee und das Kapital zur Gründung des Unternehmens.

Ohne die Initiative von Menschen, die etwas unternehmen und ihr Kapital riskieren, gäbe es kein Unternehmen. Daher hat die Meinung dieser Menschen bei der Zielbildung ein maßgebliches Gewicht. Als Kapitalgeber verfügen sie außerdem über die Macht, Ziele setzen zu können.

Da in vielen Fällen die Eigentümer die Unternehmensführung an Geschäftsführer und Manager übertragen, diese zudem über viel Erfahrung und Expertise verfügen, können sie ebenfalls mit großem Einfluss auf die Zielbildung einwirken.

Aber auch die Arbeitnehmer sind nicht ganz ohne Einfluss auf die Zielbildung im Unternehmen. Denn ohne die Arbeitnehmer würde der Betrieb nicht funktionieren. Das zeigt sich beispielsweise, wenn die Arbeitnehmer bei Tarifauseinandersetzungen in den Streik treten. Arbeitnehmer verfügen aber auch über viel Erfahrung und Know-how, das bei betrieblichen Entscheidungen und Zielbildungsprozessen gefragt ist. Nicht zuletzt sind den Mitarbeitern durch das Betriebsverfassungsgesetz und Mitbestimmungsgesetz gesetzliche Möglichkeiten gegeben, in bestimmten Bereichen und in begrenztem Ausmaß an der Zielbildung im Unternehmen mitzuwirken. Außerdem können sie sich mit ihren Angelegenheiten an ihre Gewerkschaften wenden.

Alle betrieblichen Entscheidungen und Zielsetzungen müssen den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen und Regelungen entsprechen. Ein Boss kann deshalb nicht einfach nach seinem Gutdünken anordnen, dass seine Mitarbeiter rechtswidrige Tätigkeiten ausüben (wie das Entsorgen giftiger Abfälle in der Umgebung des Unternehmens). Wenn er so etwas dennoch tut, dann würde er sich nicht nur unmoralisch verhalten, sondern sich auch noch über die Gesetze hinwegsetzen und mit Sanktionen rechnen müssen.

Bei der Zielbildung im Unternehmen dürfen die externen Stakeholder und davon insbesondere die Kunden, die Konkurrenten, die Zulieferer, die Kapital- und Kreditgeber sowie der Gesetzgeber nicht vernachlässigt werden. Schließlich haben diese ein erhebliches Potenzial, Macht und Einfluss auszuüben.

Es hängt von der Entscheidung der Kunden ab, ob sie die Produkte des Unternehmens kaufen. Ohne Berücksichtigung der Kundeninteressen bei der Zielbildung und Zielumsetzung kann kein Unternehmen im Markt bestehen, denn wenn die Kunden nicht kaufen: Dann gibt es auch keinen Umsatz und keinen Gewinn.

Zielvorgaben und deren Umsetzung sind überwiegend ein Ergebnis von Entscheidungsprozessen, an denen oft mehrere Personen und Gruppen mitgewirkt oder aber von außen darauf eingewirkt haben. Steht zum Beispiel ein Unternehmen vor der Entscheidung, Mitarbeiter zu entlassen, damit Kosten eingespart und langfristig die Wettbewerbsposition des Unternehmens gesichert werden kann, dann werden auf diese Entscheidung eine ganze Reihe von Akteuren Einfluss nehmen (wollen): Der Seite der Befürworter (Eigentümer, das Management, Gläubiger der Firma, die Finanzabteilung in der Firma, preisbewusste Kunden usw.) steht hier die Seite der Gegner (vor allem die betroffenen Mitarbeiter und deren Familien, der Betriebsrat, die Gewerkschaften, regionale Politiker usw.) gegenüber. Sie alle werden versuchen, diese Entscheidung zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

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