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Unternehmensgründung – Rechtsformen im Vergleich

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Sie wollen ein kleines Unternehmen im Einzelhandel gründen. Dieses möchten Sie auch weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich führen. Sie sind bereit, dafür über das betriebliche Vermögen hinaus mit Ihrem Privatvermögen zu haften und haben genügend Kapital zur Finanzierung des Unternehmens zur Verfügung. In diesem Fall bietet sich Ihnen die Gründung eines Einzelunternehmens an. Wollen Sie allerdings nicht mit Ihrem Privatvermögen haften und können Sie ein Mindestkapital von 25.000 Euro aufbringen, dann liegt die Gründung einer GmbH nahe. Als nachteilig könnte sich in beiden Fällen aber eine begrenzte Kreditwürdigkeit und geringe Kapitalbasis erweisen.

Wenn Sie bereit sind, die Geschäftsführung mit anderen Partnern zu teilen und gleichzeitig mit dem Privatvermögen voll zu haften, könnte sich die Eigenkapitalausstattung durch die Wahl einer OHG, in der dann die anderen Gesellschafter ebenfalls eigenes Kapital bereitstellen, erhöhen lassen. Gleichzeitig wäre damit auch die Möglichkeit, Fremdkapital zu beziehen, verbessert.

Wenn Sie die Geschäftsführung nicht mit anderen teilen wollen, aber dennoch die Kapitalbasis durch Aufnahme von Kapitalgebern verbreitern wollen, dann könnten Sie eine KG wählen, denn Kommanditisten steuern mit ihren Einlagen zwar etwas zum Eigenkapital bei, sind von der Geschäftsführung jedoch ausgeschlossen. Allerdings haften die Kommanditisten dafür auch nur mit ihren Einlagen, während Sie als Komplementär voll mit Ihrem gesamten Vermögen haften.

Sollte es notwendig sein, ein sehr viel größeres Unternehmen mit einem erheblich größeren Kapitalbedarf zu gründen, dann ist eine Kapitalgesellschaft in Form einer AG ratsam. In diesem Fall kann durch die Ausgabe von Aktien das Eigenkapital wesentlich erhöht werden. Bei der Gründung müssen jedoch mindestens 50.000 Euro aufgebracht werden. Außerdem fallen Emissionskosten für die Aktienausgabe und nicht unbeträchtliche Publikationskosten an. Schließlich müssen bei der AG auch noch die Organe Vorstand und Aufsichtsrat eingerichtet sowie Hauptversammlungen abgehalten und finanziert werden.

Hinzu kommen Mischformen, die sich aus den genannten Formen ergeben:

 GmbH & Co. KG: Dies ist eine Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplementär.

 KGaA beziehungsweise Kommanditgesellschaft auf Aktien: Hier fungiert die AG als ein Kommanditist.

 GmbH & Co. KGaA: Die GmbH ist der Komplementär und die Aktionäre sind die Kommanditisten. Der Vorteil dieser Konstruktion ist, dass die Geschäftsführung bei einer Person bleiben kann, gleichzeitig die Haftung aller Beteiligten begrenzt wird und zusätzlich eine erheblich größere Kapitalbasis über die Kapitalmärkte erschlossen werden kann.

 Unternehmergesellschaft (UG): Die UG ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die Sie schon mit nur einem Euro als Stammkapital gründen können, sie wird daher umgangssprachlich auch als Mini-GmbH bezeichnet. Mit der Gruppe der in Tabelle 1.2 nicht betrachteten Rechtsformen, die unter anderem Genossenschaften, Reedereien, Stiftungen, die Stille Gesellschaft, die Europa AG und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit umfasst, wird die Auswahl noch komplexer.

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