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Kartell

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Kartelle sind in der Zielrichtung in erster Linie auf Wettbewerbsbeschränkungen zwischen den Konkurrenten fixiert. Sie beruhen auf Beschlüssen, Vereinbarungen und Abmachungen, die vertraglich zwischen den Unternehmen festgelegt werden. Kartelle haben selbst viele Erscheinungsformen, je nachdem auf welche Weise der Wettbewerb beschränkt werden soll.

Berühmt und berüchtigt sind zum Beispiel die Preiskartelle (das heißt vertraglich geregelte Preisabsprachen) und Syndikate geworden. Bei Syndikaten treten die Mitglieder gemeinsam als Anbieter und Einkäufer in den Märkten auf, zum Beispiel wenn verschiedene Firmen gemeinsam ihren Fuhrpark an Kraftfahrzeugen einkaufen wollen und als ein Nachfrager mit entsprechender Verhandlungsmacht auftreten.

Da Kartelle immer die Beschränkung des Wettbewerbs zum Ziel haben, sind sie in Deutschland durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) grundsätzlich verboten, wenngleich es gewisse Ausnahmen davon gibt. Dazu zählen zum Beispiel Rationalisierungskartelle, die der Rationalisierung und damit der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeitssteigerung dienen, oder Mittelstandskartelle, die die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen verbessern sollen.

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