Читать книгу Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Achter Band: enthaltend Kapitel 15 und 16. - Т.Б. Маколей, Томас Бабингтон Маколей - Страница 3

Funfzehntes Kapitel.
Wilhelm und Marie
Die Rechtsbill angenommen

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Die Rechtsbill, die man in der vorigen Session, nachdem sie viel Streit zwischen den beiden Häusern verursacht, hatte fallen lassen, wurde aufs neue eingebracht und rasch angenommen. Die Peers bestanden jetzt nicht mehr darauf, daß ein Nachfolger auf dem Throne mit Namen bezeichnet werden müsse, wenn Marie, Anna und Wilhelm alle Drei ohne Nachkommenschaft sterben sollten. Elf Jahre lang hörte man nichts mehr von den Ansprüchen des Hauses Braunschweig.

Die Rechtsbill enthielt einige Bestimmungen, welche besondere Erwähnung verdienen. Die Convocation hatte erklärt, daß es dem Interesse des Königreichs zuwider sei, von einem Papisten regiert zu werden, hatte aber keine Maßregel vorgeschrieben, durch welche ermittelt werden konnte, ob ein Fürst ein Papist war oder nicht. Diese Lücke wurde jetzt ausgefüllt durch die Verordnung, daß jeder englische Souverain in vollem Parlament und bei der Krönung die Erklärung gegen die Transsubstantiation wiederholen und unterschreiben solle.

Außerdem wurde verordnet, daß Niemand, der einen Papisten oder eine Papistin heirathete, fähig sein sollte, in England zu regieren und daß, wenn der Souverain oder die Souverainin eine Papistin oder einen Papisten heirathete, der Unterthan seines Treuschwures entbunden sein sollte. Burnet rühmte sich, daß dieser Theil der Rechtsbill sein Werk sei. Doch hatte er wenig Ursache, stolz darauf zu sein, denn ein erbärmlicheres Stück legislativer Arbeit wird es so leicht nicht geben. Erstens ist keine Prüfungsmaßregel vorgeschrieben. Ob der Gemahl einer Souverainin oder die Gemahlin eines Souverains den Suprematseid geleistet, die Erklärung gegen die Transsubstantiation unterschrieben, nach dem Ritual der englischen Kirche communicirt hat, sind sehr einfache factische Fragepunkte. Ob aber der Gemahl einer Souverainin oder die Gemahlin eines Souverains Papist ist oder nicht, ist eine Frage, über welche die Leute ewig streiten können. Was ist ein Papist. Das Wort hat weder juristisch noch theologisch eine definitive Bedeutung. Es ist nichts weiter als ein gebräuchlicher Spottname und hat im Munde verschiedener Leute einen ganz verschiedenen Sinn. Ist jeder ein Papist, der dem Bischof von Rom unter den christlichen Prälaten ein Primat zugesteht? Wenn das ist, so waren Jakob I., Karl I., Laud und Heylyn Papisten.6 Oder beschränkt sich die Benennung nur auf Personen, welche den ultramontanen Doctrinen bezüglich der Autorität des heiligen Stuhles huldigen? Wenn das ist, so war weder Bossuet noch Pascal ein Papist.

Was ist ferner der legale Sinn der Worte, welche den Unterthan eines Unterthaneneides entbinden? Ist damit gemeint, daß ein des Hochverraths Angeklagter als Zeuge auftreten könne, um zu beweisen, daß der Souverain eine papistische Person geheirathet habe? Würde zum Beispiel Whistlewood ein Recht auf Freisprechung gehabt haben, wenn er hätte beweisen können, daß König Georg IV. mit Mrs. Fitzherbert vermählt und daß Mrs. Fitzherbert eine Papistin war? Es ist schwer zu glauben, daß irgend ein Gerichtshof sich auf eine solche Frage eingelassen haben würde. Wozu aber dann verordnen, daß der Unterthan in einem gewissen Falle seines Unterthaneneides entbunden sein solle, wenn das Tribunal, vor das er wegen Verletzung seines Unterthaneneides gestellt wird, gar nicht auf die Frage eingeht, ob jener Fall stattgefunden hat?

Die Angelegenheit des Dispensationsrechts wurde ganz anders behandelt, reiflich erwogen und schließlich auf die einzige Art erledigt, auf die sie erledigt werden konnte. Die Rechtserklärung war nicht weiter gegangen, als daß sie das Dispensationsrecht so wie es unlängst ausgeübt worden, für ungesetzlich erklärte. Daß der Krone eine gewisse Dispensationsbefugniß zustand, war eine Behauptung, welche durch Autoritäten und Präcedenzfälle sanctionirt war, von denen selbst whiggistische Juristen nicht ohne Achtung sprechen konnten; über die Ausdehnung dieser Befugniß aber waren nicht zwei Juristen gleicher Meinung, und jeder Versuch eine bestimmte Definition festzustellen, war gescheitert. Durch die Rechtsbill endlich wurde die anomale Prärogative, welche so viel heftigen Streit verursacht hatte, unbedingt und für immer aufgehoben.7

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Jakob sagt in der nämlichen Schrift, in der er zu beweisen versuchte, daß der Papst der Antichrist sei: „Ich für meine Person würde, wenn dies jetzt noch ein fraglicher Punkt wäre, von ganzem Herzen darein willigen, daß der Bischof von Rom den ersten Sitz habe.” Jakob schrieb einen interessanten Brief über diesen Gegenstand an Karl und Buckingham, als sie in Spanien waren. Heylyn sagt, als er von Laud’s Unterhandlung mit Rom spricht: „So daß also der Papst sich bei uns in England mit einer Priorität anstatt einer Superiorität über die Bischöfe, und mit einem Primat anstatt einem Supremat in denjenigen Theilen des Christenthums begnügen sollte, welche meiner Ansicht nach kein Mann von Bildung und Mäßigung ihm zuzugestehen sich gesträubt haben würde.”

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Stat. 1 W. & M. sess. 2. c. 2.

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