Читать книгу Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Elfter Band: enthaltend Kapitel 21 und 22. - Т.Б. Маколей, Томас Бабингтон Маколей - Страница 24

Einundzwanzigstes Kapitel.
Wilhelm III
Untersuchung des Gemetzels von Glencoe

Оглавление

Seine Aufgabe war nicht frei von Schwierigkeiten. Es war zwar wohl bekannt, daß die Stände im Allgemeinen geneigt waren, die Regierung zu unterstützen, aber ebenso wohl bekannt war es, daß ein gewisser Gegenstand die geschickteste und delikateste Behandlung erforderte. Der Schrei des vor länger als drei Jahren in Glencoe vergossenen Blutes war endlich gehört worden. Gegen Ende des Jahres 1693 begann man allgemein die Gerüchte, welche anfangs als factiöse Verleumdungen geringschätzend verlacht worden waren, ernster Beachtung werth zu halten. Viele, die sonst nicht so leicht etwas glaubten, was aus den geheimen Pressen der Jakobiten hervorging, gestanden, daß zur Ehre der Regierung eine Untersuchung angeordnet werden müsse. Die liebenswürdige Marie war über das, was sie gehört, heftig entrüstet gewesen. Auf ihre Anregung hatte Wilhelm den Herzog von Hamilton und mehrere andere angesehene Schotten ermächtigt, die ganze Sache zu untersuchen. Aber der Herzog starb, seine Collegen waren in Erfüllung ihrer Pflicht saumselig, und der König, der von Schottland wenig wußte und sich wenig darum kümmerte, vergaß sie zu erinnern.37

Es zeigte sich jetzt, daß die Regierung eben so klug als recht gehandelt haben würde, wenn sie den Wünschen des Landes zuvorgekommen wäre. Die entsetzliche Geschichte, welche die Eidverweigerer beharrlich, zuversichtlich und mit so vielen Nebenumständen wiederholten, daß man fast gezwungen war, sie zu glauben, hatte endlich ganz Schottland aufgeregt. Die Empfindlichkeit eines vorzüglich patriotischen Volks war durch die Spötteleien der südlichen Pamphletisten gereizt worden, welche fragten, ob es denn nördlich vom Tweed kein Gesetz, keine Gerechtigkeit, keine Menschlichkeit, keinen Muth gebe, der selbst für die empörendsten Unbilden Genugthuung verlangte. Jede der beiden extremen Parteien welche einander in der allgemeinen Politik direct entgegengesetzt waren, wurden durch ein eigenes Gefühl angetrieben, eine Untersuchung zu verlangen. Die Jakobiten waren entzückt über die Aussicht, einen Fall nachweisen zu können, der dem Usurpator zur Unehre gereichen mußte und der den vielen Verbrechen gegenübergestellt werden konnte, welche die Whigs Cleverhouse und Mackenzie zur Last legten. Die eifrigen Presbyterianer freuten sich nicht minder über die Aussicht, den Master von Stair stürzen zu können. Sie hatten den Dienst, den er zu den Zeiten der Verfolgung dem Hause Stuart geleistet, weder vergessen, noch verziehen. Sie wußten, daß er zwar an der politischen Revolution, die sie von der verhaßten Dynastie befreit, aufrichtig Theil genommen, doch aber die kirchliche Revolution, welche in ihren Augen noch wichtiger war, mit Mißfallen betrachtet hatte. Sie wußten, daß das Kirchenregiment für ihn lediglich eine Staatsangelegenheit war und daß er in Folge dieser Anschauungsweise die bischöfliche Form der synodalen vorzog. Sie konnten nicht ohne Besorgniß einen so schlauen und beredten Feind der reinen Religion, den König auf jedem Schritt begleiten und ihm beständig Rathschläge zuflüstern sehen. Sie wünschten daher sehnlichst eine Untersuchung, die, wenn auch nur die Hälfte von dem was man sich gerüchtweise erzählte wahr war, Dinge an den Tag bringen mußte, welche der Macht und dem Rufe des Ministers, dem sie mißtrauten, voraussichtlich zum Verderben gereichten. Auch konnte sich dieser Minister nicht auf den aufrichtigen Beistand aller Beamten der Krone verlassen. Sein Genie und sein Einfluß hatten den Neid vieler minder glücklichen Höflinge, insbesondere seines Mitsekretärs Johnstone erweckt.

So war am Vorabende des Zusammentritts des schottischen Parlaments Glencoe im Munde aller Schotten jeder Partei und jeder Glaubensrichtung. Wilhelm, der eben im Begriff war, nach dem Kontinent abzureisen, sah ein, daß er in diesem Punkte den Ständen ihren Willen lassen mußte und daß er nichts Besseres thun konnte als sich selbst an die Spitze einer Bewegung zu stellen, der er unmöglich zu widerstehen vermochte. Eine Vollmacht, welche Tweedale und mehrere andere Geheimräthe autorisirte, den Gegenstand, der das Volk in so große Aufregung versetzt, genau zu untersuchen, wurde in Kensington vom Könige unterzeichnet, nach Edinburg gesandt und dort mit dem großen Siegel des Reichs versehen. Dies geschah gerade noch zur rechten Zeit.38 Das Parlament hatte seine Geschäfte kaum begonnen, als ein Mitglied sich erhob, um auf eine Untersuchung der Umstände des Gemetzels von Glencoe anzutragen. Tweedale konnte nun den Ständen anzeigen, daß die Güte Sr. Majestät ihren Wünschen zuvorgekommen, daß wenige Stunden zuvor eine Untersuchungsvollmacht in allen Formen ausgefertigt worden sei und daß die in diesem Dokumente bezeichneten Lords und Gentlemen noch vor dem Abend ihre erste Zusammenkunft halten würden.39

Das Parlament votirte dem Könige für diesen Beweis väterlicher Fürsorge einstimmig seinen Dank; aber Einige von Denen, welche dem Dankvotum beitraten, äußerten die sehr natürliche Besorgniß, daß die zweite Untersuchung eben so unbefriedigend enden möchte, als die erste geendigt hatte. Die Ehre des Landes, sagten sie, sei im Spiele, und die Commissare seien verpflichtet, mit solcher Beschleunigung zu Werke zu gehen, daß das Ergebniß der Untersuchung vor dem Schlusse der Session bekannt würde. Tweedale gab Zusicherungen, welche die Murrenden auf einige Zeit zum Schweigen brachten40. Als aber drei Wochen vergangen waren, wurden viele Mitglieder aufsätzig und mißtrauisch. Am 14. Juni wurde beantragt, daß die Commissare angewiesen werden sollten, ihren Bericht zu erstatten. Der Antrag ging nicht durch, wurde aber jeden Tag wiederholt. In drei aufeinanderfolgenden Sitzungen gelang es Tweedale, das Drängen der Versammlung zu zügeln. Als er aber endlich anzeigte, daß der Bericht vollendet sei, und hinzusetzte, daß er den Ständen nicht eher vorgelegt werden könne, als bis er dem Könige unterbreitet worden sei, brach ein heftiges Geschrei aus. Die Neugierde des Publikums war aufs Höchste gespannt, denn die Untersuchung hatte bei verschlossenen Thüren stattgefunden, und die Commissare sowohl wie die Schriftführer waren eidlich zur Geheimhaltung verpflichtet worden. Der König war in den Niederlanden. Wochen mußten vergehen, bevor seine Willensmeinung eingeholt werden konnte, und die Session konnte nicht viel länger mehr dauern. Bei einer vierten Debatte äußerten sich Anzeichen, die es dem Lord Obercommissar rathsam erscheinen ließen, nachzugeben, und der Bericht wurde vorgelegt.41

Es ist eine Arbeit, welche Denen, die sie entwarfen, viel Ehre macht, eine vortreffliche Zusammenstellung der Thatsachen, klar, leidenschaftslos und durchaus gerecht. Keine Quelle, aus der man werthvolle Aufschlüsse zu schöpfen hoffen konnte, war unbeachtet gelassen worden. Glengarry und Keppoch, obgleich notorisch der Regierung abgeneigt, hatten die Erlaubniß erhalten, die Sache ihrer unglücklichen Stammesgenossen zu führen. Mehrere von den Macdonalds, welche dem Gemetzel jener Nacht entgingen, waren vernommen worden, unter ihnen der regierende Mac Jan, der älteste Sohn des ermordeten Häuptlings. Die Correspondenz des Masters von Stair mit den Militärs, welche in den Hochlanden Commandos bekleideten, war einer strengen, aber nicht parteiischen Prüfung unterworfen worden. Das Endresultat, zu welchem die Commissare kamen und worin jeder einsichtsvolle und unbefangene Beurtheiler ihnen beipflichten muß, war, daß das Gemetzel von Glencoe ein barbarischer Mord gewesen und daß die Briefe des Masters von Stair die alleinige Anregung dazu gegeben hatten.

Daß Breadalbane Theil an dem Verbrechen gehabt, wurde nicht erwiesen; aber ganz rein ging er nicht aus der Untersuchung hervor. Man hatte im Laufe derselben zufällig entdeckt, daß, als er Wilhelm’s Geld unter die hochländischen Häuptlinge vertheilt, er gegen sie den wärmsten Eifer für die Interessen Jakob’s an den Tag gelegt und ihnen gerathen hatte, von dem Usurpator zu nehmen, was sie erlangen könnten, aber beständig nach einer günstigen Gelegenheit zur Zurückführung des rechtmäßigen Königs auszuspähen. Breadalbane’s Vertheidigung bestand darin, daß er ein größerer Schurke war als seine Ankläger dachten und daß er sich nur deshalb für einen Jakobiten ausgegeben hatte, um den jakobitischen Plänen auf den Grund zu kommen. Die Tiefen der Schändlichkeit dieses Mannes waren in der That unergründlich. Man konnte unmöglich sagen, welche von seinen Verräthereien, um die italienische Classification anzuwenden, einfache Verräthereien und welche doppelte Verräthereien waren. In dem vorliegenden Falle nahm das Parlament an, daß er sich nur einer einfachen Verrätherei schuldig gemacht habe, und schickte ihn in das Staatsgefängniß zu Edinburg. Die Regierung aber schenkte nach reiflicher Erwägung seiner Versicherung, daß er sich einer doppelten Verrätherei schuldig gemacht habe, Glauben und setzte ihn wieder in Freiheit.42

Der Bericht der Commission wurde von den Ständen sofort in Berathung genommen. Sie resolvirten ohne eine einzige abweichende Stimme, daß der von Wilhelm unterzeichnete Befehl das Gemetzel von Glencoe nicht autorisirt habe. Sodann resolvirten sie, aber wie es scheint nicht einstimmig, daß das Gemetzel ein Mord sei.43 Hierauf nahmen sie noch mehrere Beschlüsse an, deren Inhalt schließlich in eine Adresse an den König zusammengefaßt wurde. Wie der auf den Master von Stair bezügliche Theil der Adresse lauten sollte, war eine Frage, über welche viel debattirt wurde. Es wurden mehrere von seinen Briefen verlangt und vorgelesen und mehrere Amendements zu dem Votum beantragt. Die Jakobiten und die extremen Presbyterianer scheinen, und dies mit nur zu gutem Grunde, für Strenge gewesen zu sein. Die Majorität acceptirte unter der geschickten Leitung des Lord Obercommissars Worte, die es dem schuldigen Minister unmöglich machten, sein Amt zu behalten, die ihn aber nicht für so strafbar erklärten, daß sein Leben oder sein Vermögen bedroht gewesen wäre. Sie tadelten ihn, aber sie tadelten ihn in viel zu milden Ausdrücken. Sie tadelten seinen maßlosen Eifer gegen den unglücklichen Clan und seine eindringlichen Befehle, die Schlächterei unverhofft vorzunehmen. Die übermäßige Heftigkeit in seinen Briefen erklärten sie für die Grundursache des Gemetzels, aber anstatt zu verlangen, daß er als Mörder vor Gericht gestellt werde, erklärten sie, daß sie es in Anbetracht seiner Abwesenheit und seiner hohen Stellung der Weisheit des Königs anheim gäben, so mit ihm zu verfahren, daß die Ehre der Regierung gewahrt werde.

Die dem Hauptverbrecher bewiesene Nachsicht erstreckte sich nicht auf seine Untergebenen. Hamilton, der geflüchtet und durch Proklamationen am Stadtkreuze vergebens aufgefordert worden war, vor den Ständen zu erscheinen, wurde für nicht rein von dem Blute der Glencoeleute erklärt. Glenlyon, Hauptmann Drummond, Leutnant Lindsey, Fähnrich Lundie und Sergeant Barbour wurden noch bestimmter als Mörder bezeichnet und der König ersucht, dem Lordadvokaten ihre Prozessirung anzubefehlen.

Das schottische Parlament war bei dieser Gelegenheit unzweifelhaft am unrechten Orte streng und am unrechten Orte nachsichtig. Die Grausamkeit und Schändlichkeit Glenlyon’s und seiner Kameraden erregen noch heute, nach Verlauf von hundertsechzig Jahren, eine Entrüstung, die es schwer macht, unbefangen zu urtheilen. Wer es jedoch über sich gewinnen kann, das Verfahren dieser Leute mit richterlicher Unparteilichkeit zu betrachten, wird wahrscheinlich der Ansicht sein, daß sie nicht ohne großen Nachtheil für das Gemeinwohl als Mörder hätten behandelt werden können. Sie hatten Niemanden getödtet, dessen Tödtung ihnen nicht von ihrem commandirenden Offizier auf das Bestimmteste anbefohlen war. Es würde mit der Subordination, ohne die eine Armee der schlimmste Pöbelhaufen ist, vorbei sein, wenn jeder Soldat für die Gerechtigkeit jedes Befehls, in dessen Befolgung er sein Gewehr abfeuert, verantwortlich sein sollte. Der Fall in Glencoe war allerdings ein extremer Fall; aber im Prinzip dürfte er schwer von Fällen zu unterscheiden sein, wie sie im Kriege ganz gewöhnlich sind. Grausame militärische Executionen sind zuweilen unerläßlich; die Humanität selbst kann sie gebieten. Wer hat zu entscheiden, ob ein Fall vorliegt, der Strenge zur wahren Barmherzigkeit macht? Wer hat zu bestimmen, ob es nothwendig ist oder nicht, eine blühende Stadt in Asche zu legen, eine zahlreiche Schaar von Meuterern zu decimiren, eine ganze Räuberbande zu erschießen? Lastet die Verantwortlichkeit auf dem commandirenden Offizier oder auf dem Gliede, dem er befiehlt, sich fertig zu machen, anzulegen und Feuer zu geben? Und wenn es die allgemeine Regel ist, daß die Verantwortlichkeit auf dem commandirenden Offizier und nicht auf Denen lastet, die ihm gehorchen, läßt sich dann ein Grund dafür angeben, den Fall von Glencoe für eine Ausnahme von dieser Regel zu erklären? Es ist bemerkenswerth, daß kein Mitglied des schottischen Parlaments darauf antrug, einen der Gemeinen von Argyle’s Regiment wegen Mordes in Anklagestand zu versetzen. Jedem unter dem Range des Sergeanten Stehenden wurde völlige Straflosigkeit gewährt. Doch nach welchem Prinzip? Wenn der militärische Gehorsam keine haltbare Entschuldigung war, so war gewiß jeder Mann, der in jener fürchterlichen Nacht einen Macdonald erschoß, ein Mörder. Und wenn der militärische Gehorsam ein haltbarer Entschuldigungsgrund für den Musketier war, der auf Befehl des Sergeanten Barbour handelte, warum dann nicht auch für Barbour, der auf Befehl Glenlyon’s handelte? Und warum nicht auch für Glenlyon, der auf Befehl Hamilton’s handelte? Es kann wohl schwerlich behauptet werden, daß der Gemeine seinem Unteroffizier mehr Gehorsam schulde als der Unteroffizier seinem Hauptmanne oder der Hauptmann seinem Obersten.

Man kann behaupten, die Glenlyon ertheilten Befehle seien so absonderlicher Art gewesen, daß, wenn er ein tugendhafter Mensch gewesen wäre, er eher seine Stellung in die Schanze geschlagen, sich dem Mißfallen des Obersten, des Generals und des Staatssekretärs ausgesetzt und die schwerste Strafe, die ein Kriegsgericht über ihn verhängen konnte, auf sich genommen, als die ihm gegebene Ordre vollzogen haben würde, und dies ist vollkommen wahr; aber es handelt sich nicht darum, ob er als tugendhafter Mensch verfuhr, sondern ob er etwas that, weswegen er, ohne eine für die militärische Disciplin und für die Sicherheit der Nationen wesentliche Regel zu verletzen, als Mörder gehängt werden konnte. In jenem Falle war Ungehorsam sicherlich eine moralische Pflicht, aber es folgt daraus noch nicht, daß Gehorsam ein legales Verbrechen war.

Es scheint daher, daß die Schuld Glenlyon’s und seiner Kameraden nicht innerhalb der Sphäre des Strafgesetzes lag. Die einzige Strafe, welche geeignetermaßen über sie verhängt wenden konnte, war die, welche Kain zu dem Ausrufe veranlaßte, daß sie größer sei, als er sie ertragen könne: auf der Erde umherzuirren und überall ein Zeichen mit sich herumzutragen, von dem selbst schlechte Menschen sich schaudernd abwendeten.

Nicht so war es mit dem Master von Stair. Er war sowohl von der Untersuchungscommission als von den Ständen des Reichs in vollem Parlamente feierlich für den ersten Urheber des Gemetzels erklärt worden. Daß es nicht rathsam war, an seinen Werkzeugen ein Exempel zu statuiren, war der stärkste Grund, ein solches an ihm zu statuiren. Jedes Argument, das gegen die Bestrafung des Soldaten geltend gemacht werden kann, der die Befehle seines Vorgesetzten ausführt, ist ein Grund, den Vorgesetzten, welcher ungerechte und unmenschliche Befehle giebt, nach der äußersten Strenge des Gesetzes zu bestrafen. Wo unten keine Verantwortlichkeit sein kann, da muß oben doppelte Verantwortlichkeit sein. Was das schottische Parlament einstimmig hätte verlangen sollen, war, nicht daß ein armer unwissender Sergeant, der für das blutige Werk, das er gethan, kaum verantwortlicher war als seine Hellebarde, gehängt, sondern daß der eigentliche Mörder, der klügste, beredtsamste und mächtigste aller schottischen Staatsmänner, vor ein öffentliches Gericht gestellt werden und, wenn er schuldig befunden würde, den Tod eines Verbrechers sterben sollte. Nichts Geringeres als ein solches Opfer konnte ein solches Verbrechen sühnen. Leider machten die Stände, indem sie die Schuld des Hauptverbrechers milderten und zu gleicher Zeit verlangten, daß seine geringen Werkzeuge mit einer gesetzwidrigen Strenge bestraft werden sollten, den Flecken, den das Gemetzel auf der Ehre der Nation zurückgelassen, größer und tiefer als er vorher gewesen.

Auch der König ist von einer großen Pflichtverletzung unmöglich freizusprechen. Es ist zwar sehr wahrscheinlich, daß er, bevor er den Bericht seiner Commissare erhielt, über die Umstände des Gemetzels nur sehr unvollkommen unterrichtet war. Wir können schwerlich annehmen, daß er viel jakobitische Pamphlets zu lesen pflegte, und wenn er sie gelesen hätte, würde er darin eine solche Masse absurder und gehässiger Schmähungen gegen seine Person gefunden haben, daß er sehr wenig geneigt gewesen wäre, irgend eine der Beschuldigungen zu glauben, die sie auf seine Diener wälzten. Er würde sich in der einen Schrift beschuldigt gesehen haben, ein verkappter Papist zu sein, in einer andren, Jeffreys’ im Tower vergiftet zu haben, in einer dritten, es darauf angefangen zu haben, daß Talmash bei Brest umkommen mußte. Er würde die Behauptung gefunden haben, daß er einmal in Irland fünfzig Mann von seinen verwundeten englischen Soldaten habe lebendig verbrennen lassen. Er würde gesehen haben, daß man die unwandelbare Zuneigung, die er von seinem Knabenalter bis zu seinem Tode für einige der bravsten und zuverlässigsten Freunde gehegt, die je ein Fürst zu besitzen das Glück hatte, zu einem Grunde machte, um ihm so empörende Abscheulichkeiten zur Last zu legen, wie sie in den Fluthen des todten Meeres begraben sind. Es war daher ganz natürlich, wenn er Anstand nahm, entsetzliche Beschuldigungen zu glauben, welche Schriftsteller, die er als gewohnheitsmäßige Lügner kannte, gegen einen Staatsmann erhoben, dessen Talente er hochschätzte und dessen Bemühungen er bei einigen wichtigen Anlässen viel zu danken gehabt hatte. Nachdem er aber die ihm durch Tweedale von Edinburg übersendeten Actenstücke gelesen, konnte er an der Schuld des Masters von Stair nicht im Geringsten mehr zweifeln. Diese schwere Schuld mit einer exemplarischen Strafe heimzusuchen, war die heilige Pflicht eines Souverains, der mit zum Himmel erhobener Hand geschworen hatte, daß er in seinem Königreiche Schottland in allen Klassen und Ständen jeder Unterdrückung steuern und Gerechtigkeit üben wolle ohne Ansehen der Person, so wie er auf Gnade hoffe von dem Vater aller Gnade. Wilhelm begnügte sich damit, den Master von Stair seines Amtes zu entheben. Diesen großen Fehler, einen Fehler, der die Höhe eines Verbrechens erreichte, versuchte Burnet zwar nicht zu vertheidigen, aber doch zu entschuldigen. Er wollte uns glauben machen, daß der König, als er mit Schrecken gewahrte, wie viele Personen bei dem Gemetzel von Glencoe betheiligt gewesen waren, es für besser hielt, eine allgemeine Amnestie zu bewilligen, als ein Gemetzel durch ein andres zu bestrafen. Diese Darstellung ist jedoch das directe Gegentheil der Wahrheit. Es waren allerdings zahlreiche Werkzeuge bei der Schlächterei thätig gewesen, aber der Anstoß war bei ihnen Allen von einem Einzigen ausgegangen. Hoch über dem großen Haufen der Verbrecher stand ein durch Talente, Kenntnisse, Rang und Macht ausgezeichneter Verbrecher. Zur Sühne für eine Menge verrätherisch hingeschlachteter Opfer verlangte die Gerechtigkeit nur ein Opfer, und es muß jederzeit als ein Flecken auf dem Ruhme Wilhelm’s betrachtet werden, daß dem Verlangen nicht entsprochen wurde.

Am 17. Juli ward die Session des schottischen Parlaments geschlossen. Die Stände hatten freigebig eine Geldsumme bewilligt, wie sie das arme Land, das sie vertraten, geben konnte. Allerdings waren sie durch den Glauben, daß sie ein Mittel gefunden hatten, dieses arme Land schnell reich zu machen, in gute Laune versetzt worden. Ihre Aufmerksamkeit war zwischen der Untersuchung über das Gemetzel von Glencoe und einigen vielversprechenden commerciellen Projecten getheilt gewesen. In einem späteren Kapitel wird die Natur dieser Projecte erklärt und ihr Schicksal berichtet werden.

37

Siehe die Einleitung zu der Vollmacht von 1695.

38

Man findet die Vollmacht in den Protokollen des Parlaments.

39

Act. Parl. Scot. May 21. 1695; London Gazette vom 30. Mai.

40

Ibid. May 23. 1695.

41

Ibid. June 14. 18. 20. 1695; London Gazette vom 27. Juni.

42

Burnet II. 157; Act. Parl. June 10. 1695.

43

Act. Parl. June 26, 1695; London Gazette vom 4. Juli.

Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Elfter Band: enthaltend Kapitel 21 und 22.

Подняться наверх