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4.1.1 Allgemeine Gründe und Ziele für Neuregelungen

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Im letzten Jahrzehnt gaben die Bilanzskandale um Enron und Worldcom und die daran anschließende Verabschiedung des Sarbanes-Oxley-Acts im Jahr 2002 den entscheidenden Ausschlag für die schrittweise Harmonisierung von IFRS und den amerikanischen Regelungen nach US-GAAP im Rahmen des sog. Konvergenzprojekts.[52] Noch im selben Jahr erfolgte die Festlegung der Konvergenz im sog. Norwalk Agreement. Mit diesem Agreement verpflichteten sich die Accounting Standardsetter Boards IASB und FASB für die Erstellung von hochwertigen, einheitlichen und weltweit einsetzbaren Rechnungslegungsnormen. Für die Erreichung des Hauptziels, der Kompatibilität, vereinbarten die Boards unter anderem die Durchführung von short-term projects. Diese Projekte sollen für die Entfernung von einer Auswahl an bestehenden Unterschieden zwischen den beiden Accounting Standards sorgen.[53] Der neue IFRS 11 „Joint Arrangement“ „stellt das Ergebnis des vom IASB aufgesetzten Projekts „Joint Venture [. . .] dar.“[54] Durch die Angleichung an die US-GAAP Regelung AP 18 „The Equity Method of Accounting for Investments in Common Stock“ wurde mit dem Abschluss des Projekts ein bedeutender Schritt in Richtung Konvergenz vollzogen.[55] Der Schwerpunkt der Änderung der Neuregelung im IFRS 11 liegt in der Abgrenzung und Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen. Der Standard IFRS 11 ersetzt die bisherigen Regelungen in IAS 31 und SIC-13.[56]

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Neben dem Ziel der Konvergenz erfordert die zunehmende Komplexität von Konzernstrukturen aufgrund der Globalisierung eine regelmäßige Angleichung der Vorschriften, um dem im Framework verankerten obersten Ziel der IFRS-Rechnungslegung, entscheidungsnützliche Informationen für die verschiedenen Interessengruppen bereitzustellen, gerecht werden zu können.[57] Primär gelten die Finanzinformationen nach dem IFRS-Framework als entscheidungsnützlich, wenn die Abschlüsse ausschließlich relevante und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Informationen enthalten. Sekundär zählt für einen Nutzen für die Stakeholder Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit. Des Weiteren sollen der Nutzen der Informationen und die damit verbundenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis stehen.[58]

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Der IFRS 11 ist deshalb nur ein Bestandteil von weiteren umfangreichen und durch das IASB ausgeführten Modifikationen im Bereich der internationalen Konzernrechnungslegung. Das im Jahr 2011 veröffentlichte „Consolidation-and-Disclosure-Package“ umfasst zusätzlich zum IFRS 11 die neuen Standards IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ und IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“ sowie die Überarbeitungen der Standards IAS 27 „Konzern- und Einzelabschlüsse“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen“.[59]

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