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4.1.3 Entwicklungs- und Einführungsphase des IFRS 11

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Im September 2007 veröffentlichte das IASB seine detaillierten Planungen über die inhaltlichen Neuerungen bzw. Änderungen mit der Herausgabe des Standardentwurfs ED 9 Joint Arrangements.[63] In der bis zum 11.1.2008 weltweit stattgefundenen Kommentierungsfrist kritisierten verschiedene Interessengruppen vor allem vehement die Abschaffung der Quotenkonsolidierung.[64] In einer „comment letter“-Analyse von Ünal lehnten 53 % von 107 Kommentierenden (insgesamt auswertbar: 110 CL) die Abschaffung der Quotenkonsolidierung ab. Im Vergleich dazu fiel die prozentuale Ablehnung bei der Frage zur neuen Terminologie und der Abschaffung der ausschließlichen Rechtsformabhängigkeit wesentlich geringer aus. Als Argumente für ihre starke Ablehnung gaben die Teilnehmer zusammengefasst folgende Gründe an: die Quotenkonsolidierung spiegelt den wirtschaftlichen Gehalt der Anteile besser wider; es erfolgt eine Gleichstellung von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures – trotz des im IFRS definierten Unterschieds im Einfluss; das Konvergenzziel mit US-GAAP wird nicht erreicht, da dort für zwei Branchen (Öl- & Gasindustrie und Bau & Konzession) eine Ausnahmeregelung besteht, die die Anwendung der Quotenkonsolidierung erlaubt. Etwas mehr als die Hälfte der Teilnehmer, die der Kommentierungsaufforderung des IASB folgten, gehörten genau einer dieser beiden Branchen an. Der Abschluss des Projekts erfolgte mit der Veröffentlichung von IFRS 11 im Mai 2011.[65]

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Die Anwendung des Standards ist verpflichtend für die Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1.1.2013 durchzuführen. Eine frühere Anwendung ist nur in Kombination mit der Anwendung des gesamten Consolidation-and-Disclosure-Packages erlaubt (vgl. IFRS 11.C1). Die Anerkennung und Übernahme dieser Standards in das europäische Recht fand im Dezember 2012[66] innerhalb des nach Art. 3 der Internationalen Rechnungslegungsstandards-Anwendungsverordnung durchzuführenden förmlichen Verfahrens (das sog. Komitologieverfahren) der EU-Kommission statt.[67] Erst diese Transformierung führt zur Rechtsverbindlichkeit, da das IASB bzw. FASB nicht-hoheitliche und vom nationalen Gesetzgeber unabhängige Institutionen darstellen. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS sind kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits seit 2005 nach Art. 4 der Verordnung verpflichtet. Im Gegensatz zum IASB sieht die EU eine verpflichtende Erstabwendung erst ab dem 1.1.2014 vor.[68] Die EU folgt damit dem Ratschlag des EFRAG für eine Verschiebung der Erstanwendung.[69] Dennoch muss für die Vorperiode die Anwendung zum Zwecke des Vergleichs erfolgen.[70]

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