Читать книгу Gesellschaftsrecht I. Recht der Personengesellschaften - Ulrich Wackerbarth - Страница 23

III. Der Begriff Kapitalgesellschaft

Оглавление

34

Häufig wird, wenn die verschiedenen Vereinigungsarten ein- geteilt werden, auch der Begriff Kapitalgesellschaft verwandt. Man kann die verschiedenen Organisationsformen in Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits einteilen.

Personengesellschaften sind: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und die stille Gesellschaft.

Kapitalgesellschaften sind: die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Letztere sind juristische Personen und damit rechtsfähig. Sie werden auch deshalb Kapitalgesellschaften genannt, weil bei ihnen in der Regel die Höhe der eingezahlten Kapitalbeträge die Grundlage für die Entscheidungsbefugnisse und die Gewinnverteilung in der Gesellschaft bildet.

Teil I Grundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts§ 2 Organisationsformen im wirtschaftlichen Bereich › IV. Europäische Gesellschaftsformen

Gesellschaftsrecht I. Recht der Personengesellschaften

Подняться наверх