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Die Aufnahmeprüfung Welche Aufnahmekriterien haben die staatlichen und privaten Schulen?

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Wer älter als 16 Jahre ist und mindestens die mittlere Reife hat, kann sich an einer Schauspielschule bewerben.

Bis auf wenige Ausnahmen nehmen die staatlichen Schulen junge Menschen zwischen 17 und 25 Jahren auf, die privaten Schulen lassen in der Regel Bewerber zwischen 16 und 28 Jahren zu.

»Unser Mindestalter ist zwar 17 Jahre, aber wir nehmen nur ganz selten junge Menschen, die jünger als 19 Jahre alt sind, auf, da diese meist noch nicht die nötige Reife und Arbeitseinstellung mitbringen.«

Andreas Mach, Leiter der Schauspielschule der Theaterwerkstatt Mainz e. V.

Unabhängig davon, ob private oder staatliche Schauspielschule, am Anfang stehen die Bewerbung und die Aufnahmeprüfung. Internetseiten oder Broschüren der Schulen bieten einen ersten Überblick darüber, was für die Einladung zur Prüfung verlangt wird. Generell sind die Bewerbungskriterien überall recht ähnlich.

Verlangt werden:

 der ausgefüllte Anmeldevordruck

 ein Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg

 ein kurzer Bericht über bisherige Theatererfahrungen und die persönliche Motivation

 ein aktuelles Passbild

 ein frankierter Rückumschlag für die Einladung

 eine Prüfungsgebühr

 Viele Schulen fordern weiterhin zwei ärztliche Atteste. Diese sollen den guten Gesundheitszustand (Allgemeinmediziner) des Bewerbers und dessen stimmliche Eignung (HNO-Arzt) bescheinigen. Die Atteste dürfen im Normalfall nicht älter als drei bis sechs Monate sein.

Wer die Bewerbungskriterien erfüllt, wird zur Eignungsprüfung eingeladen. Hier müssen sich die Bewerber vor den Dozenten beweisen und gegen circa 100 bis 1 000 Mitkonkurrenten in mehreren Runden antreten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte man sich intensiv mit den Vorsprechrollen beschäftigen, die man bei der Prüfung zeigen will.

»Die Eignungsprüfung besteht zunächst aus dem Vorspielen von drei erarbeiteten Rollenausschnitten, die insgesamt nicht länger als 20 Minuten dauern sollten.«

Hanns Dietrich Schmidt, Professor der Folkwang Hochschule Essen

In der Regel müssen auf jeder Schule ein klassischer und ein moderner Monolog vorgetragen werden. Außer in der Sprachhaltung sollten sich die Partien auch inhaltlich und hinsichtlich der ausgedrückten Gefühle deutlich voneinander unterscheiden. Manche Schulen legen die klassische Szene von vornherein fest oder fordern eine komische Rolle. Andere verlangen zusätzlich die Vorbereitung eines Gedichtes oder eines Liedes. Die Szenen sollten etwa drei bis sieben Minuten dauern. Damit nicht kurzfristig und unter Stress eine Rolle eingeübt werden muss, sollte sich jeder Bewerber rechtzeitig mit den Aufnahmekriterien der einzelnen Schulen beschäftigten.

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