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3.8 Lange Anschlüsse

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(1) Wenn der Abstand Lj zwischen den Achsen des ersten und des letzten Verbindungsmittels in einem langen Anschluss, gemessen in Richtung der Kraftübertragung, siehe Bild 3.7, mehr als 15 d beträgt, so ist in der Regel der Bemessungswert der Abschertragfähigkeit Fv,Rd aller Verbindungsmittel, berechnet nach Tabelle 3.4, mit einem Abminderungsbeiwert βLf abzumindern. Dieser Abminderungsbeiwert ergibt sich zu :

(3.5)

jedoch βLf ≤ 1, 0 und βLf ≥ 0, 75

(2) Die Regelung in 3.8(1) gilt nicht, wenn eine gleichmäßige Verteilung der Kraftübertragung über die Länge des Anschlusses erfolgt, z. B. bei der Übertragung der Schubkraft zwischen Stegblech und Flansch eines Querschnitts.

Stahlbau-Kalender 2021

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