Читать книгу Stahlbau-Kalender 2021 - Ulrike Kuhlmann - Страница 66
4.2 Schweißzusätze
Оглавление(1) Für die Schweißzusätze gelten in der Regel die Normen der Bezugsnormengruppe 5 in 1.2.5.
(2) Die für das Schweißgut spezifizierten Werte der Streckgrenze, Bruchfestigkeit, Bruchdehnung und Mindestkerbschlagarbeit müssen in der Regel mindestens den spezifizierten Werten für den verschweißten Grundwerkstoff entsprechen.
Anmerkung : Grundsätzlich liegt die Wahl von Elektroden mit höherer Güte als die für die verwendeten Stahlsorten auf der sicheren Seite.
Zu 4.1(3)
Der Begriff Qualitätsstandard in (3) ist irreführend; EN 25817 ist seit Dezember 2003 zurückgezogen. Fachlich richtig ist der Begriff „Bewertungsgruppe“ C nach ISO 5817.
Zu 4.2(1)
Für Stahlsorten über S460 bis S700 legt der Nationale Anhang zur DIN EN 1993-1-12 fest, dass nur Schweißzusatzwerkstoffe verwendet werden dürfen, deren Festigkeit mindestens gleich oder größer ist als die Festigkeiten der Grundwerkstoffe. Der Korrelationsbeiwert ist für die Stahlsorten S460 bis S700 mit βw = 1,20 festgelegt, vgl. auch Tabelle 4.1.
Einen neuen Ansatz haben Rasche und Kuhlmann in [K33] vorgestellt, auf den im Kommentar zu Absatz 4.5.3.2 noch genauer eingegangen wird.