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4.5.2 Wirksame Nahtdicke
Оглавление(1) Die wirksame Nahtdicke a einer Kehlnaht ist in der Regel als die bis zum theoretischen Wurzelpunkt gemessene Höhe des einschreibbaren (gleichschenkligen oder nicht gleichschenkligen) Dreiecks anzunehmen, siehe Bild 4.3.
(2) Die wirksame Nahtdicke einer Kehlnaht sollte mindestens 3 mm betragen.
(3) Bei der Bestimmung der Beanspruchbarkeit einer Kehlnaht mit tiefem Einbrand darf eine vergrößerte Nahtdicke berücksichtigt werden, siehe Bild 4.4, wenn der über den theoretischen Wurzelpunkt hinausgehende Einbrand durch eine Verfahrensprüfung nachgewiesen wird.
NCI DIN EN 1993-1-8/NA
zu 4.5.2 Grenzwert für Kehlnahtdicken
Bei Flacherzeugnissen und offenen Profilen mit Querschnittsteilen t ≥ 3 mm muss folgender Grenzwert für die Schweißnahtdicke a von Kehlnähten zusätzlich eingehalten werden :
(NA.1)
mit a und t in mm.
In Abhängigkeit von den gewählten Schweißbedingungen darf auf die Einhaltung von Bedingung (NA.1) verzichtet werden, jedoch sollte für Blechdicken t ≥ 30 mm die Schweißnahtdicke mit a ≥ 5 mm gewählt werden.
Anmerkung : Der Richtwert nach Bedingung (NA.1) vermeidet ein Missverhältnis von Nahtquerschnitt und verbundenen Querschnittsteilen, siehe auch [1] und [4].
Zu 4.5.1 und 4.5.2
Die in DIN EN 1993-1-8 geforderten Mindestlängen von Kehlnähten entsprechen den aus DIN 18800-1, Element (820) bekannten Regeln. Blechdickenabhängige Nahtdickenempfehlungen sind in DIN EN 1993-1-8 nicht direkt aufgenommen worden. Für Kehlnähte gilt aber entsprechend Gleichung (NA.1) des Nationalen Anhangs die aus Element (519) der DIN 18800-1 bekannte Mindestnahtdicke. Als untere Grenze fordert DIN EN 1993-1-8 für Kehlnähte a ≥ 3 mm und liegt damit etwas über den Vorgaben der DIN 18800-1.
Zu 4.5.2(3) und Bild 4.4
Wenn die Kehlnaht mit einem automatischen Unter-Pulver-Schweißverfahren hergestellt wird, darf im Allgemeinen unter Bezugnahme auf den DIN-Fachbericht 103 [K16], Absatz II-6.6.5.2(4) ohne eine Verfahrensprüfung die rechnerische Nahtdicke a um 20 % oder 2 mm vergrößert werden. Maßgebend ist der kleinere der beiden Werte.
Bei Eisenbahnbrücken wird eine Verfahrensprüfung gefordert, wenn die vergrößerten Nahtdicke bei der Ermittlung der Beanspruchbarkeit angesetzt werden soll.
Zu NCI zu 4.5.2 Grenzwert für Kehlnahtdicken
Durch die geforderte Mindestnahtdicke nach Gleichung (NA.1) wird sichergestellt, dass die zu verschweißenden Bauteile im Bereich der Schweißnaht ausreichend aufgeschmolzen werden und eine kraftschlüssige Verbindung der Bauteile durch die Schweißnaht gegeben ist. Kann dies auch durch die Wahl geeigneter Schweißparameter sichergestellt werden, kann von der geforderten Mindestnahtdicke abgewichen werden. Die in 4.5.2(2) geregelte Mindestnahtdicke für Kehlnähte darf dabei nicht unterschritten werden.