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4.5 Beanspruchbarkeit von Kehlnähten 4.5.1 Schweißnahtlänge

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(1) Als wirksame Länge ℓeff einer Kehlnaht ist die Gesamtlänge mit voller Nahtdicke anzusetzen. Diese kann als die tatsächliche Länge der Schweißnaht abzüglich des zweifachen Betrages der wirksamen Kehlnahtdicke a angesetzt werden. Ist die Kehlnaht über die gesamte Länge einschließlich der Nahtenden voll ausgeführt, braucht keine Abminderung der wirksamen Länge um die Nahtenden durchgeführt werden.

(2) Kehlnähte, deren wirksame Länge weniger als 30 mm oder das 6fache der Nahtdicke beträgt, je nach dem welcher Wert größer ist, sollten für die Übertragung von Kräften nicht in Betracht gezogen werden.


Bild 4.3. Kehlnahtdicke


Bild 4.4. Kehlnahtdicke bei tiefem Einbrand

Stahlbau-Kalender 2021

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