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4.14 Schweißen in kaltverformten Bereichen
Оглавление(1) Im Bereich von 5t beidseits kaltverformter Bereiche, siehe Tabelle 4.2, darf geschweißt werden, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist :
Zu 4.14
Plastische Dehnungen im Bereich von Kaltumformungen verändern das Gefüge und verursachen Aufhärtungen mit einer verringerten Bruchdehnung. Wegen der Gefahr von Rissbildung ist das Schweißen in den von Kaltumformung beeinflussten Bereichen nur zulässig, wenn durch eine Wärmebehandlung die Korngröße und das Gefüge in den Ausgangszustand vor der Kaltverformung zurückversetzt wurde (normalisiert) oder die in Tabelle 4.2 aufgeführten Blechdickenbeschränkungen und Biegeradien r/t eingehalten werden. Anders als in DIN 18800 wird die Blechdickenbeschränkung in Tabelle 4.2 auch von der Belastungssituation abhängig formuliert. Für überwiegend statisch beanspruchte Bauteile sind bei Biegeradien von r ≥ 2,0t größere maximale Blechdicken zulässig als bei ermüdungsbeanspruchten Bauteilen. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Tabelle II-6.6.0 des DIN-Fachberichts 103 verwiesen, die bei normalisierten/normalgeglühten Stählen (Lieferzustand +N) für Biegeradien r ≥ 2,0t abweichend von Tabelle 4.2 größere Blechdicken zulässt.
Wie Puthli in [43] ausführt, basieren die Vorgaben in Tabelle 4.2 auf vergleichsweise alten Untersuchungen, die nicht mehr dem Stand der Technik bei der Herstellung von kaltgefertigten Hohlprofilen entsprechen. Neuere, auf Veranlassung von CIDECT durchgeführte Untersuchungen von Puthli und Herion (vgl. [30]) haben gezeigt, dass ein Schweißen in den von der Kaltumformung beeinflussten Bereichen zulässig ist, wenn die Hohlprofile eine Wanddicke von maximal 12,5 mm aufweisen und die in der 2010 ergänzten Anmerkung zu Tabelle 4.2 aufgeführten werkstofflichen Vorgaben erfüllt werden. Die werkstofflichen Vorgaben in der Anmerkung zu Tabelle 4.2 entsprechen nach Puthli dem heutigen Standard in der europäischen Hohlprofilherstellung nach EN 10219. Sind die Randbedingungen nicht erfüllt, kann durch eine gesonderte Verfahrensprüfung nachgewiesen werden, dass Schweißen in den kaltverformten Bereichen zulässig ist.
Tabelle 4.2. Bedingungen für das Schweißen in kaltverformten Bereichen und Umgebung
– die kaltverformten Bereiche wurden nach dem Kaltverformen und vor dem Schweißen normalisiert;
– Das Verhältnis r/t erfüllt die Grenzwerte in Tabelle 4.2.