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§ 3 Haftung des Verkäufers bei Verletzung der Pflichten aus § 433 Abs. 1 S. 1

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Inhaltsverzeichnis

I. Überblick

II. Anfängliche Leistungsstörungen

III. Nachträgliche Leistungsstörungen

IV. Gefahrübergang

Vasen-Fall 2:

Kunsthändler V besitzt drei wertvolle chinesische Vasen, die sein Freund K schon seit langem erwerben möchte. Anlässlich eines Besuchs bei K lässt sich V endlich überreden, dem K die drei Vasen zu verkaufen. Als er am nächsten Tag nach Hause zurückkehrt, muss er feststellen, dass sein kleiner Sohn die erste Vase bereits vor einer Woche zerbrochen hat, dass die zweite Vase gestohlen worden ist und dass seine Frau, die von ihm während seiner Abwesenheit Vertretungsmacht hatte, die dritte Vase soeben an den X verkauft und übereignet hat. K möchte wissen, welche Rechte er hinsichtlich der einzelnen Vasen hat. Lösung Rn 5, 6, 9

Glastransport-Fall 3:

V verkauft dem K unter Eigentumsvorbehalt zwei Wagenladen Spiegelglas, die noch bei der Herstellerin X lagern. Nach den Geschäftsbedingungen des V erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Käufers K. Auf Bitten des K betraut V den Spediteur S mit dem Transport des Glases von der X zu K. Unmittelbar nach Ankunft des Glases bei K wird es dort durch einen Brand zerstört, dessen Ursache nicht mehr aufzuklären ist. Kann V Zahlung des Kaufpreises verlangen? Wie ist die Rechtslage, wenn das Glas auf dem Transport von der Herstellerin X zu K durch einen von einem Dritten oder von dem Fahrer F des S verschuldeten Unfalls zerstört wird? Ändert sich die rechtliche Beurteilung, wenn V den Transport durch eigene Leute durchführen ließ? Lösung Rn 11, 20, 27, 28

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