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Arendts Quellen

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Auf welchen Materialien basiert Arendts Bericht? Ihr standen »›wörtliche, unkorrigierte und unredigierte Niederschriften der Simultanübersetzung‹« der in hebräischer Sprache geführten Verhandlung in Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung, die, wie Arendt weiter zitiert, »›keinerlei Anspruch auf fehlerfreie und stilistisch richtige Form erheben‹ können« (EJ, S. 9).1 Des Hebräischen nicht mächtig, benutzte sie das hebräische Gerichtsprotokoll nicht. Die Niederschrift der gedolmetschten Ausführungen des Gerichts, der Anklagevertretung, der Verteidigung, des Angeklagten und der Zeugen wurde der Presse zur Verfügung gestellt. Hinzu kamen die von der Anklagevertretung vorgelegten Dokumente, die diversen Schriftsätze von Anklage und Verteidigung und die Vernehmungsprotokolle von 16 Zeugen, die von der Verteidigung benannt und in der Bundesrepublik, Österreich und Italien kommissarisch vernommen worden waren. Auch die Plädoyers von Anklage2 und Verteidigung3 sowie die Urteile erster und zweiter Instanz zog sie heran. Weiter lag ihr als überaus wichtige Quelle die 3564 Blatt umfassende Transkription des Verhörs vor, von Avner Werner Less von Ende Mai 1960 bis Mitte Januar 1961 mit dem Untersuchungshäftling Eichmann in deutscher Sprache geführt.4 Dieses den in Jerusalem anwesenden Journalisten bereits im April 19615 ausgehändigte Dokument, von Eichmann in der Untersuchungshaft eigenhändig korrigiert und Blatt für Blatt abgezeichnet, war eine Hauptquelle für Arendts Interpretation des Angeklagten.6 Hinzu kam ein von Eichmann in Argentinien verfasstes Dokument, das die Anklagevertretung als Beweismittel vorlegte und das vom Gericht zugelassen, aber nicht der Presse zugänglich gemacht worden war.7 Nicht bekannt war Arendt das Protokoll der Gesprächsrunde im Hause Willem Sassen in Buenos Aires. Von April bis November 1957 hatte der vormalige Kriegsberichterstatter an Wochenenden Altnazis versammelt und die Gespräche auf Tonband aufgenommen. Die von Sassen erstellte Transkription von rund 800 Blatt lag in Jerusalem vor. 196 Protokollseiten erkannte Eichmann als authentisch an. Nur sie wurden vom Gericht als Beweismittel zugelassen.8 Vorgelegen haben Arendt auch die Auszüge aus dem Sassen-Protokoll, die im Stern (Juli 1960) und in Life (November/Dezember 1960) (EJ, S. 283) veröffentlicht worden waren.

ad Hannah Arendt - Eichmann in Jerusalem

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