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b) Identifizierung

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Das sokratische Argument weist aber noch einen weit schwereren logischen Defekt auf. Denn die Analogisierung ist selbst erst nur der erste Schritt, um das von Sokrates anvisierte Beweisziel zu erreichen. Denn Sokrates will ja zeigen, daß der Gerechte keinesfalls weltfremd, töricht und einfältig ist, sondern ein Wissender und Kundiger. Daher ist ein zweiter Schritt erforderlich, ein Schritt der Identifizierung. Und dieser zweite Schritt ist selbst dann unzulässig, wenn der erste Schritt auf festem Grund gemacht worden wäre. Mit anderen Worten: selbst wenn sich also im Argument a zu b wie c zu d verhalten sollte, besteht nicht die geringste Berechtigung, darum c a und d b zuzuschreiben. Aber genau das hat Sokrates vor: er schiebt die beiden Glieder der Analogie ineinander und läßt die Analogisierung in eine Identifizierung einmünden. Das erklärt auch, warum sich Sokrates immer wieder darum bemüht, daß ihm Thrasymachos zugesteht, daß etwas das ist, dem es gleicht. Dieser Grundsatz ist überaus problematisch, weil er den Identitätsvorbehalt der Analogie bezüglich der Relate der in Beziehung gesetzten Verhältnisse kassiert und die Glieder des Verhältnisses unmittelbar identisch setzt, genauer: die Glieder des einen Verhältnisses aufgrund der Gleichheit der beiden Verhältnisse zu Prädikaten der Glieder des anderen Verhältnisses macht. Und dann ist das Ziel erreicht: wenn sich der Gerechte zum Gerechten und Ungerechten so verhält wie der Wissende zum Wissenden und Unwissenden, und der Ungerechte zum Gerechten und Ungerechten wie der Nichtwissende zum Wissenden und Nichtwissenden, dann ist der Gerechte ein Wissender und der Ungerechte ein Nichtwissender, dann ist der Gerechte wissend/weise und tüchtig/tugendhaft und der Ungerechte nichtwissend und untüchtig. Dann ist also nicht Thrasymachos’ These, sondern genau ihr Gegenteil wahr. Quod erat demonstrandum.

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