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LS- SV-

Wird die Tätigkeit als Blogger mit Einkunftserzielungsabsicht betrieben, liegen i. d. R. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit vor. Einnahmen aus dem Marketing oder aus der Werbung führen zu gewerblichen Einkünften.

Beschäftigt der Blogger Mitarbeiter als Arbeitnehmer, hat er die lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten zu erfüllen.

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