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4. Kapitel März 1999: Vorteil und Risiko neuer Medikamente

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Anfang März 1999 wurde bei mir in einer Gefäßpraxis eine umfangreiche Kontrolluntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis machte mir Hoffnung, in der nächsten Zeit nicht wieder stationär behandelt werden zu müssen. Eine Nachuntersuchung sollte in drei Monaten stattfinden.


Grund genug für die Ärzte, welche bisher meine Gerinnung überwachten … (S. 33)

Daraus wurde leider nichts, denn schon vier Tage später traten während meiner Sprechstunde abermals die bekannten Krankheitszeichen auf. Mir war klar, dass ich wieder für ein paar Tage nicht in der Praxis sein würde.

Fast schon routinemäßig stieg ich in mein Auto, brachte mich selbst ins Krankenhaus und informierte erst dann meine Familie, dass sie das Fahrzeug abholen könne.

Da ich zum wiederholten Mal in „meiner“ Krankenstube sein durfte, scherzte das Personal: „Herr Doktor Wild, Sie könnten sich doch eigentlich dieses Zimmer nach ihrem Geschmack tapezieren und reservieren lassen.“

Darüber konnte ich nicht lachen. Im Gegenteil, diesmal nervten mich die immer wieder gleichen Fragen an die Patienten, die stationär aufgenommen werden, wie auch die immer wieder notwendigen Aufnahmeprozeduren.

Zu meiner allgemeinen Unzufriedenheit gesellte sich die Erinnerung an eine Arbeit von Von Chapmann20. Er hat die Patienten mit Gefangenen verglichen, was ich fünf Jahre später als Vertragsarzt im Krankenhaus der Justizvollzugsanstalt Leipzig bestätigen konnte: Beiden wird die Kleidung weggenommen und gegen Anstaltskleidung, beziehungsweise ein Krankenhaushemd, eingetauscht.

Sie geben ihre Wertsachen ab, sehen ihre Familien seltener, müssen ihren Raum oft mit einem Fremden teilen und leben nach einem Stundenplan, den jemand anderes bestimmt. Beide bekommen Registriernummern. Der eine muss in einer Zelle; der andere in einem Zimmer ausharren.

Der Patient kann unter verschiedenen Gerichten auswählen, aber der Gefangene konnte sich früher nur zwischen essen oder nicht essen entscheiden.

Ein Gefangener sieht sich oft einer körperlichen und psychischen Einschränkung ausgesetzt, und ein Patient erfährt eine Behandlung, die auch schmerzhaft sein kann.

Gefangene und Patienten waren früher (Von Chapmann schrieb dies vor 20 Jahren) gleichermaßen in Gebäuden untergebracht, die kalte Flure und eine Umgebung ohne Farbe, Wärme und Vielfalt boten.

Der Gefangene darf seine Unterkunft nicht verlassen, bei einem Patienten wird vorausgesetzt, dass er es nicht tut oder es häufig gar nicht kann.

Schließlich hat ein Gefangener nur begrenzten Einfluss auf die Gestaltung seiner Zukunft, und auch der Patient fühlt sich hilflos gegenüber seinem Schicksal.

Genau so hilflos kam ich mir diesmal vor, wie ein Gefangener meines Schicksals, obwohl es abermals gelang, die Rekanalisation (Wiederherstellung der Bypassdurchgängigkeit) zu erreichen.

Zwei Tage später wurde ich zwar wieder entlassen, aber ich war dennoch unzufrieden. Meinen behandelnden Ärzten gelang es offenbar nicht, durch geeignete Maßnahmen die Thrombosierung des Bypasses künftig zu verhindern, oder wenigsten zu erreichen, dass sie nicht in so kurzen Abständen auftreten konnte. Es musste jetzt irgendetwas geschehen, denn innerhalb eines reichlichen Jahres war ich deswegen bereits viermal stationär behandelt worden. Damit war natürlich eine kontinuierliche Tätigkeit in meiner Praxis nicht möglich und der finanzielle Schaden enorm. Auch war meine Psyche nicht mehr stabil, weil ich mich ständig fragte, wie lange mir wohl das Bein noch erhalten werden konnte.

Am Entlassungstag kam der Oberarzt noch einmal zu mir, und ich fragte ihn: „Was könnte ich denn selbst tun, um nicht so schnell wiederkommen zu müssen?“

„Sie müssen sich etwas zulegen, was ich auch habe.“

„Dachten Sie dabei etwa an eine Freundin?“

Er lachte und sagte: „Nein, ich meine einen Hund, der gerne draußen ist. Mit ihm können Sie jeden Tag spazieren gehen, und dabei bilden sich neue Gefäße.“

„Wir haben zwei Katzen, da kann ich mir keinen Hund zulegen, aber man kann ja auch ohne Hund spazieren gehen. Das werde ich tun.“

In einer medizinischen Zeitschrift stieß meine Frau auf eine Veröffentlichung eines namhaften „Gerinnungspapstes“ in den alten Bundesländern, dem sie, um Hilfe bittend, meine Unterlagen zuschickte. Wie bei vielen medizinischen Maßnahmen barg auch die Empfehlung dieses Spezialisten Risiken. Zu dem gerinnungshemmenden Medikament, welches ich bereits einnahm, sollte ich zwei weitere, ähnlich wirkende Präparate verordnet bekommen. Ich hatte Vertrauen und auch keine Wahl, und so entschied ich mich für diese Dreierkombination.

Mir war klar, dass das Risiko einer Blutung sehr hoch war. Grund genug für die Ärzte, welche bisher meine Gerinnung überwachten, die weitere Behandlung nun abzulehnen.

Inzwischen verabreiche ich mir unter bestimmten Vorsichts- und Kontrollmaßnahmen diese grenzwertige Dosis seit zwölf Jahren. Heute allerdings haben sich solche und ähnliche Kombinationen gerinnungshemmender Medikamente allgemein durchgesetzt.

Der Erfolg hatte damals diese Zusatzmedikation gerechtfertigt, denn der nächste Bypassverschluss erfolgte fast fünf Jahre später.

Ein Arzt als Patient

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