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g) Weitere Einigungen

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Concilium Plebis/ Volkstribun: lex Hortensia

Die zweite Phase der Ständekämpfe wurde beendet, indem die Kampforganisation und das Kampfverfahren der plebs legalisiert und damit integriert wurden, so dass die römische „Verfassung“ ihre „klassische“ Gestalt erhielt.

Die Imperiums-Allgewalt der Konsuln im Felde schränkte man im zivilen Bereich (das heißt innerhalb der Stadtgrenzen, des pomerium) Roms ein, indem jedem Bürger um 300 v. Chr. durch die lex Valeria de provocatione die Möglichkeit der Berufung an die Volksversammlung garantiert wurde.

Und zu guter Letzt wertete im Jahr 287 v. Chr. die lex Hortensia das concilium plebis, das der Volkstribun leitete, auf, indem die dort getroffenen Entscheidungen (plebiscita) Gesetzeskraft erhielten. Wegen des unkomplizierteren Abstimmungsverfahrens ersetzte dieses Gremium zunehmend (bis 200 v. Chr.) die bislang maßgeblichen comitia centuriata.

Die Innenpolitik der Römischen Republik 264-133 v.Chr.

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