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d) Das Volk

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„Rechte“ des Volkes/ comitia/contiones

Das Volk verfügte über starke Rechte: die Beamtenwahl, die Gesetzgebung, die Entscheidung über Krieg und Frieden. Dennoch war das politische System nicht demokratisch. Es gab vor allem kein Initiativrecht in der Volksversammlung.

In den comitia war es den Bürgern nur erlaubt zu „wählen“, geheim ohnehin erst ab 139 v. Chr. (leges tabellariae); in den contiones wurde das Volk informiert, dort durfte man nur mit Erlaubnis der einberufenden Magistrate reden. Einberufende Magistrate waren in der Regel die Praetoren und Konsuln für alle Versammlungen. Wichtige Ausnahme war das concilium plebis, in dem die Volkstribunen die Leitung hatten. Diese Magistrate bestimmten den Verlauf der Versammlung und die Tagesordnung. Das Volk hatte nur mit einem Votum zuzustimmen oder abzulehnen (suffragium).

Die Innenpolitik der Römischen Republik 264-133 v.Chr.

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