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Hirntumor durch Handynutzung

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Das war nicht der erste Fall. Über zehn Jahre zuvor, genauer am 16. Dezember 2009 wurde durch das Arbeitsgericht in Brescia ebenfalls ein Hirntumor durch Mobilfunk anerkannt. Der Betroffene hatte beruflich über zehn Jahre mit Handy und Schnurlostelefon telefoniert. Und zwar nur vier bis fünf Stunden täglich. Nach der Hirnoperation ist er Invalide und leidet an Gesichtslähmungen, Gleichgewichtsstörungen und starken Schmerzen. Das höchste Gericht in Italien, das „Corte di Cassazione“ (3. Instanz), bestätigte am 1. Oktober 2012 das vorherige Urteil des Berufungsgerichts von Brescia (2. Instanz) und des Arbeitsgerichts von Brescia (1. Instanz).

Diese Entscheidung wurde durch eine schlüssige Beweislast gefällt. Unter anderem wurden Studien zitiert, die einen Zusammenhang zwischen Mikrowellenstrahlen durch Mobilfunk und der Entstehung von Hirntumoren fanden. Diese und weitere Studien waren die Grundlage für die Einstufung von Funkstrahlung als „möglicherweise krebserregend“ (Kategorie 2B) durch die IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) im Mai 2011. Die IARC gehört zur WHO, sitzt aber in Lyon.

Das höchste Gericht unterstrich dabei die Tatsache, dass industriefinanzierte Studien nur geringe Anhaltspunkte für ein Risiko und unabhängige Studien ein höheres Risiko fanden. Zuvor wurden in Italien Betreiber von Funksendern, unter anderem auch Radio Vatikan, bei Gerichtsprozessen verurteilt. Laut „Transparency International“ hat Italien ein deutlich besseres und ehrlicheres Rechtssystem als Deutschland, wo Staatsanwälte und Richter dem Justizminister unterstehen.

5G: Die geheime Gefahr

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