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Befürchtete negative Auswirkungen

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Ein neues Gesetz kann nicht alle Probleme lösen. Selbst die Befürworterinnen und Befürworter der gemeinsamen elterlichen Sorge sind sich bewusst, dass das revidierte Gesetz nicht nur positive Auswirkungen haben wird. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln, dass die Person, die das Kind hauptsächlich betreut – in der Regel die Mutter – mit dieser Gesetzesrevision kein Instrument in die Hand bekommt, das es ihr ermöglicht, die durch den vermehrten Einbezug des Expartners neu entstehenden Probleme zu lösen. Viele Mütter klagen bei der Trennung, sie hätten die Verantwortung für den Familienalltag alleine getragen, darum würden sie sich nun trennen und möchten auch allein entscheiden. Einen «clean break», wie man ihn im Scheidungsrecht bezüglich der Finanzen kennt, gibt es im neuen Sorgerecht aber nicht mehr.

Das ist folgenreich, wie Bettina Bannwart betont. Wenn Mütter und Väter durch die gemeinsame elterliche Sorge gegen den Willen eines Elternteils und trotz ungenügender Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit verbunden bleiben, besteht das Risiko, dass sie sich das Leben schwermachen. «Die grosse Alltagsarbeit bleibt bei der hauptbetreuenden Person, aber Entscheidungen werden unter Umständen blockiert, weil sich die Eltern nicht einig werden. Es ist deshalb wichtig, dass man eine Praxis erarbeitet – z.B. in der Konvention – die klarstellt, welche Alltagsentscheidungen bei jener Person liegen, bei der das Kind lebt.»

Auch manche Anwältinnen und Anwälte befürchten, dass sich der Kampf aufs Alltagsbestimmungsrecht verlagern wird. Die Väter sind ja künftig berechtigt, in wichtigen Fragen mitzureden. Doch welches die wichtigen Fragen sind, hat das Gesetz nur summarisch definiert. Es besteht somit die Gefahr, dass der abwesende Elternteil dem obhutsberechtigten in unzulässiger Weise in Alltagsdinge (Klassenlager, Hobbys, Ernährung etc.) dreinredet. Das dürfe nicht geschehen, betont Liselotte Staub: «Es muss ganz klar kommuniziert werden: Es gibt eine Alltagssorge und es gibt eine rechtliche Sorge. Und die Alltagssorge ist immer bei dem Elternteil, der die Obhut hat, es sei denn, die Eltern teilen sich die Obhut. Die Väter müssen sich klar werden, dass sie mit diesem Gesetz kein Instrument erhalten, um in alles und jedes einzugreifen.»

Gemeinsam Eltern bleiben

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