Читать книгу Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen - Alexander Grieger - Страница 23

I. Gesetzliche Haftungsbeschränkung, insbes. im Bereich der Gefährdungshaftung

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So begrenzt der Gesetzgeber zum Beispiel132 die Ansprüche wegen Folgeschäden in Sinne von Personenschäden gem. Produkthaftungsgesetz im B2C-Bereich auf eine Gesamtsumme i.H.v. 85 Millionen EUR (§ 10 Abs. 1 ProdHaftG) – wobei natürlich anzumerken ist, dass neben dieser Anspruchsgrundlage weiterhin der Weg für unbeschränkte Schadensersatzansprüche z.B. nach § 823 BGB offen bleibt133. Bei einer Berufung auf die Beweiserleichterungen des Produkthaftungsgesetzes134 werden Ansprüche somit gesetzlich gedeckelt. Auf den ersten Blick scheint dies der Preis dafür zu sein, dass der Verbraucher ein Verschulden des Herstellers (entgegen zu den Vorgaben des § 823 BGB) nicht zu beweisen hat und somit eine Beweiserleichterung erfährt. Begründet wird dies offiziell mit der deutschen Rechtstradition, bei verschuldensunabhängiger Gefährdungshaftung eine Deckelung vorzusehen.135

Nur am Rande erwähnt sei, dass der Gesetzgeber in bestimmten Konstellationen auch im Rahmen des Verschuldensmaßstabs von dem Prinzip der Haftung für jegliches Verschulden abweicht136: Für den B2B-Bereich könnte u.a. der Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit zu Gunsten des Schuldners bei Annahmeverzug des Gläubigers (§ 300 Abs. 1 BGB) relevant sein.

Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen

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