Читать книгу Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen - Alexander Grieger - Страница 25

C. Zwischenfazit

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Aus den zuvor dargestellten Beispielen lässt sich entnehmen, dass dem Gesetzgeber die Möglichkeiten von Haftungsbeschränkungen zur Vermeidung unbilliger Haftungsrisiken sowohl im Bereich der Gefährdungshaftung als auch im Bereich semi-vertraglicher Haftungsbegrenzungen nicht fremd sind. Interessanterweise hat der Gesetzgeber zu Gunsten der freiberuflichen Berufsgruppen, wie Anwälten und Steuerberatern, gleich ein Modell entworfen, das den Unterschied zwischen individuell ausgehandelten und vorformulierten Haftungsbegrenzungen berücksichtigt, und zwar im Rahmen der Höhe des zu übernehmenden Risikos. Es überrascht also, dass der Gesetzgeber in spezialgesetzlichen Regelungen vertragliche Haftungserleichterungen eher zulässt, als er dies – was noch zu belegen ist – bei B2B-Geschäften im Rahmen des BGB tut164. Allen dargestellten Haftungsprivilegierungen ist gemein, dass diese zu Gunsten des Verwendungsgegners durch Versicherungslösungen abgesichert werden. Der Verwendungsgegner tauscht somit eine unlimitierte Haftungshöchstsumme gegen die abgesicherte Einbringbarkeit einer beschränkten Kompensationssumme. Aus kaufmännischer Sicht ist dieser Ansatz nachvollziehbar: Wendet man das Prinzip des Erwartungswertes an, welches alternative Zukunftsszenarien mittels Gewichtung von Wertigkeit (in diesem Fall Schadenshöhe) und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet165, so ist die Realisierung einer geringeren Schadenshöhe wahrscheinlicher als die gehäufte Realisierung exzessiver Schäden (die über der eingeräumten Maximalhaftung liegen und somit uneinbringlich wären). Dass diese Methode im Fall extremer Situationen, also einem Großschadensereignis, zu einer Falschbewertung (also einer fehlenden Haftung über den Maximalbetrag hinaus) führt, wird bei der Erwartungswertmethode offen kommuniziert166. Für die statistisch wahrscheinlichere Konstellation eines niedrigeren Schadenswertes bildet die Versicherungslösung aber eine interessensgerechte Lösung.

164 Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1812). 165 Schmalen, Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft, S. 170. 166 Schmalen, Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft, S. 170.

Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen

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