Читать книгу Das Hexaemeron - Ambrosius von Mailand - Страница 28
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ОглавлениеDoch wenn du nach dem Abglanze Gottes fragst: Der Sohn ist das Bild des unsichtbaren Gottes. Wie also Gott, so auch das Bild: Unsichtbar ist Gott, unsichtbar auch das Bild. Es ist nämlich der Sohn der Abglanz der Herrlichkeit des Vaters und das Bild seiner Wesenheit66. „Im Anfang“, heißt es, „hat Gott den Himmel und die Erde geschaffen.“ Geschaffen also ward die Welt, und zu sein angefangen hat sie, die nicht war; das Wort Gottes aber war am Anfange67 und war immerdar. Aber auch die Engel, Herrschaften und Gewalten, die zwar einmal zu sein anfingen, waren bereits da68, bevor diese Welt geschaffen wurde. Denn „alles ist erschaffen und gemacht worden, das Sichtbare und das Unsichtbare, seien es Throne oder Herrschaften oder Fürstentümer oder Gewalten: Alles, heißt es weiter, ist durch ihn und für ihn erschaffen worden“69. Warum „für ihn erschaffen“? Weil er der Erbe des Vaters ist, indem vom Vater das Erbe auf ihn übergegangen ist, wie es der Vater beteuert: „Verlange von mir, und als dein Erbe will ich dir die Völker geben“70. Indes vom Vater ging dieses Erbe auf den Sohn über, und auf den Vater fällt es vom Sohne zurück. Nachdrucksvollst bezeichnet also der Apostel einerseits an der obigen Stelle den Sohn als den Urheber aller Dinge, dessen Majestät alles umfaßt; andrerseits schreibt er an die Römer von dem Vater: „Denn aus ihm und durch ihn und für ihn ist alles“71: „aus ihm“ der Anfang und Ursprung der Wesenheit aller Dinge, d. i. aus seinem Willen und seiner Macht ― aus seinem Willen nämlich nahm alles seinen Anfang; denn der eine Gott ist der Vater, aus dem alles ist; aus dem Seinigen gleichsam schuf er, der da schuf, woraus er wollte ― „durch ihn“ der Fortbestand, „für ihn“ das Endziel: „aus ihm“ also der Stoff, „durch ihn“ die Kraft, die das All in bindende und zwingende Gesetze fügte, „für ihn“ alles, weil es, solange er will, durch seine Kraft fortdauert und fortbesteht und sein Endziel, zu dem es zurückstrebt, in Gottes Willen hat und nach dessen freiem Belieben der Auflösung anheimfällt.