Читать книгу Praxis des Bußgeldverfahrens im Kapitalmarktrecht - André-M. Szesny - Страница 3
ОглавлениеVorwort
Vorwerfbares Fehlverhalten kann in nahezu allen Bereichen des Kapitalmarktrechts mit Geldbuße in beträchtlicher Höhe sanktioniert werden. Bußgeldrahmen im zweistelligen Millionenbereich sowie bezogen auf den Umsatz des Unternehmens auch weit darüber hinaus sind mittlerweile der gesetzliche Regelfall.
Ein Blick auf die Bußgeldpraxis der BaFin zeigt, dass sich die Wertpapieraufsicht nicht in allen rechtlichen Verästelungen mit Verstößen gegen Kapitalmarktpflichten in gleicher Häufigkeit konfrontiert sieht. Verspätete oder fehlende Stimmrechtsmitteilungen und Finanzberichte, Verstöße gegen die Ad-hoc-Publizität: Einige Bußgeldtatbestände nehmen in der Ahndungspraxis eine so zentrale Rolle ein, dass die Rahmenbedingungen zur Festsetzung diesbezüglicher Geldbußen gesondert in den sog. WpHG-Bußgeldleitlinien der BaFin veröffentlicht werden. Hinzu tritt eine überschaubare Zahl weiterer bußgeldbewehrter Pflichtverstöße, die in den Bußgeldstatistiken der BaFin-Jahresberichte wiederkehrend ausgewiesen ist. Genau diese – aus Sicht der Praxis wichtigsten – Bußgeldtatbestände sollen in den Mittelpunkt der nachfolgenden Abhandlung gerückt werden.
Alle Autorinnen und Autoren sind seit vielen Jahren in der Praxis tätig – als Aufseher oder Verfolger, Rechtsberater oder Verteidiger. Für die bei der BaFin Beschäftigten ist zu betonen, dass sie ihre persönlichen (Rechts-)Ansichten wiedergeben.
Bei der Erstellung des Buches konnten u.a. das WpIG vom Mai 2021, die Änderungen durch das FISG vom Juni 2021 sowie das AnlSchStG vom Juli 2021 berücksichtigt werden. Insgesamt geben die Ausführungen die Rechts- und Faktenlage zum 16.8.2021 wieder. Dies schließt etwa auch den BaFin-Jahresbericht 2020 vom 18.5.2021 sowie öffentliche Bekanntmachungen über Bußgeldentscheidungen der BaFin bis zu diesem Zeitpunkt ein.
Über Hinweise oder sonstige Anregungen freuen wir uns. Schreiben Sie uns unter:
handbuch@danieldavid-online.de
lasse.dinter@hspv.nrw.de
Besonderer Dank gilt Herrn VRiLG Dr. Kai-Alexander Heeren LL.M. (Univ. of Chicago) und VRiLG Wolfgang Rühle für ihre konstruktive Kritik. Im Übrigen bedanken wir uns herzlich bei den Autorinnen und Autoren für ihr erfolgreiches Mitwirken.
Frankfurt a. M./Hamburg, Oktober 2021
Daniel David, Lasse Dinter