Читать книгу Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht - Andrea Wechsler - Страница 91

III. Schutzausschließungsgründe

Оглавление

197

Nach § 2 I PatG werden für Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde, keine Patente erteilt. Ethische Gründe, die dieser Vorschrift zugrunde liegen, kommen besonders deutlich im Absatz 2 zum Ausdruck, wonach insbesondere keine Patente erteilt werden für

- Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen (Ziff. 1);
- Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahn des menschlichen Lebewesens (Ziff. 2);
- die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken (Ziff. 3). – Hierzu eine hochbrisante Entscheidung des EuGH vom Oktober 2011 (C34/10), höchst umstritten, von der europäischen Forschung zutiefst bedauert, von Greenpeace (dem Prozessführer) und den Kirchen begrüßt: Es geht um ein biotechnologisches Verfahren, bei dem aus menschlichen embryonalen Stammzellen Nerven-Vorläuferzellen gewonnen werden (vor allem zur Therapie von Gehirnerkrankungen, wie Alzheimer, Parkinson, Depressionen und Schizophrenie). – Ausgangspunkt ist eine weite Auslegung des Begriffes „menschlicher Embryo“. Der EuGH sieht hierin jede menschliche Eizelle bereits vom Zeitpunkt der Befruchtung an, da hierdurch der Prozess der Entwicklung menschlichen Lebens in Gang gesetzt wird. Bei der Gewinnung der genannten Nervenzellen aus den menschlichen Embryonen werden letztere zerstört. Dies verstößt gegen die Menschenwürde, und wenn zu industriellen oder kommerziellen Zwecken verwendet, was auf Grund der Patentverwertung letztlich ja geschieht, gegen die guten Sitten (§ 2 I PatG), so der EuGH.

Auch in Bezug auf Tiere ergeben sich Beschränkungen aus ethischen Aspekten. Nach § 2 II Ziff. 4 PatG sind nicht patentfähig Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren, die geeignet sind, Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen Nutzen für Mensch oder Tier zu verursachen.

Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Подняться наверх